In Kürze steht die Einleitung der Flurbereinigung Bippen-Restrup an. Das Maßnahmenkonzept sieht u. a. den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße „Schockländer Straße“ vor.
Es wird davon ausgegangen, dass - nalog den Regelungen in anderen Flurbereinigungsverfahren - die nicht durch Zuschüsse gedeckten Wegebaukosten (30% der gesamten Wegebaukosten) von der Samtgemeinde übernommen werden.
Die Kosten für den Ausbau der Schockländer Straße in einer Breite von 3,0 m werden mit ca. 133.000,-- € kalkuliert und entsprechend bezuschusst. Die darüber hinausgehende bestehende und für den Ausbau vorgesehene Überbreite von 0,5 m ist nicht zuschussfähig. Die Kosten wurden mit 20.000,-- € kalkuliert und sind von der Samtgemeinde zu 100 % zu tragen.
Das würde eine Kostenbeteiligung seitens der Samtgemeinde Fürstenau von insgesamt ca. 54.000,-- € bedeuten.
Nach derzeitiger Zeitplanung ist vorgesehen, dass mit der Ausführung des Wege- und Gewässerplanes mit landschaftspflegerischen Begleitplan im Jahre 2011 begonnen wird.
(Kolosser) |
|
(Weymann) |
Fachdienst III |
|
Samtgemeindebürgermeister In Vertretung |
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Fürstenau übernimmt den Kapitaldienst für ein Darlehn in Höhe von 30 % der kalkulierten Ausbaukosten für die Schockländer Straße (ENR. 129) zuzüglich den Anteil der Ausbaukosten zu 100 %, der sich aus der Überbreite von 0,5 m ergibt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschusses dargestellt. Ebenso werden die weiteren Mittelbereitstellungen des Produkts 555.00 vorgestellt und näher erläutert.
(Weymann)
Fachdienst II