Betreff
Doppischer Produkthaushalt 2010 - Produkt 553.00 Friedhofs- und Bestattungswesen - Friedhof an der Haselünner Straße - Friedhofserweiterung - Friedhof an der Parkstraße (westl. Teil) - Grabfeldmonument
Vorlage
FB 6/005/2010
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Unter dem Produkt 553.00 Friedhofs- und Bestattungswesen sind die bisherigen Haushaltsstellen des kameralen Haushaltes, Unterabschnitt Friedhofswesen, zusammengefasst.

 

Von der Verwaltung wird der doppische Produkthaushalt in der Sitzung entsprechend vorgestellt. Die aufgeführten Beträge entsprechen grundsätzlich den bisherigen Haushaltsansätzen der letzten Jahre.

 

A) Friedhof Haselünner Straße - Friedhofserweiterung

 

Anlegung eines „Teilanonymen Grabfeldes“

 

In der Bürgersprechstunde im letzten Jahr wurde der Wunsch geäußert, auch in der Stadt Fürstenau ein teilanonymes Gräberfeld vorzusehen, auf deren Fläche die Gräber mit eine im Boden eingelassene und mit dem Geländeprofil übereinstimmende Platte gekennzeichnet werden können. In der Mitgliedsgemeinde Bippen wurde ein teilanonymes Grabfeld im Jahr 2008 eingerichtet.

 

Aus dem Jahre 1995 liegt vom Landschaftsarchitekten Hans-Jürgen Nepke, Hundsmühlen, ein Gestaltungsvorschlag (siehe Anlage) für die nördliche Friedhofserweiterungsfläche vor. Teilweise (südlich der Abfallboxen) ist bereits eine Überplanung in Anlehnung an den Gestaltungsvorschlag erfolgt.

 

Die restliche nördliche Erweiterungsfläche (ca. 7.500 qm) ist derzeit noch verpachtet an Heinrich Meyer. Eine Kündigung ist jedoch kurzfristig möglich. Die Anlegung eines teilanonymen Grabfeldes ist nur auf der Erweiterungsfläche möglich. Es wird vorgeschlagen, den in der Anlage gekennzeichneten Bereich hierfür vorzusehen und damit auf die Anlegung von Wahl- und Reihengräber, wie im Gestaltungsvorschlag vorgesehen, zu verzichten. Die nördlich und westlich angrenzenden Bereiche sollten wie im Gestaltungsvorschlag dargestellt, übernommen werden.

 

Von der Verwaltung wird empfohlen, zunächst den Planungsauftrag für die Überarbeitung in diesem Bereich zu erteilen. Danach sollte auf der Grundlage der noch zu erstellenden Gebührenkalkulation über die weitere Vorgehensweise beraten werden.

 

Die erforderlichen Planungskosten in Höhe von 5.000,-- € sind unter dem Produkt 553.00 im doppischen Produkthaushalt 2010 bereitzustellen.

 

 

Anlegung einer Grabstelle für vor der Geburt Verstorbene

 

Im Ortsteil Schwagstorf und in der Gemeinde Merzen wurde eine Grabstelle für vor der Geburt Verstorbene eingerichtet. Auf den Friedhöfen in der Stadt Fürstenau besteht derzeit für diese Todesfälle die Möglichkeit der Bestattung in der Familiengrabstätte oder in Kindergrabstätten.

 

Auf dem Friedhof an der Haselünner Straße befindet sich östlich der Friedhofskapelle eine Rasenfläche, die für derartige Beisetzungen genutzt werden könnte (siehe Anlage). Ein entsprechender Gestaltungsvorschlag sollte eingeholt werden.

 

Für die Herstellung dieser Grabstelle sollten 5.000,-- € unter dem Produkt 553.00 im doppischen Produkthaushalt 2010 eingeplant werden.

 

 

B) Friedhof an der Parkstraße (westlicher Teil) – Grabfeldmonument

 

Auf dem anonymen Urnengrabfeld  haben bereits fünf Bestattungen stattgefunden. Um das anonyme Urnengrabfeld angemessen zu gestalten, wird vorgeschlagen, dort ein Grabfeldmonument aufzustellen. Die Kosten betragen lt. Angebot der Fa. Heinz Stall, Settrup, 3.216,50 € incl. MWSt.

 

Unter dem Produkt 553.00 sind 3.300,-- € im doppischen Produkthaushalt 2010 bereitzustellen.


(Kolosser)

 

(Weymann)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

In Vertretung

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Für die Anlegung eines „Teilanonymen Grabfeldes“ auf dem Friedhof an der Haselünner Straße im Bereich der nördlichen Erweiterungsfläche ist die bestehende Planung zu überarbeiten.
  2. Auf dem Friedhof an der Haselünner Straße ist eine Grabstelle für vor der Geburt Verstorbene auf der vorhandenen Rasenfläche östlich der Friedhofskapelle anzulegen.
  3. Auf dem anonymen Urnengrabfeld auf dem Friedhof an der Parkstraße (westl. Teil) ist ein Grabfeldmonument aufzustellen.
  4. Unter dem Produkt 553.00 sind die erforderlichen Haushaltsmittel wie folgt bereitzustellen:

 

·         Teilanonymes Grabfeld                                              5.000,-- €

·         Grabstelle für vor der Geburt Verstorbene                 5.000,-- €

·         Grabfeldmonument                                                    3.300,-- €

 

5. Dem Entwurf des Produkthaushaltes 553.00 Friedhofs- und Bestattungswesen wird zugestimmt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die finanziellen Auswirkungen werden in der Sitzung des Werksausschusses dargestellt.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II