Durch den Schützenverein Settrup und seinen Bruderverein Höne wird dieser Weg häufig im Wege gegenseitiger Vereinsbesuche genutzt. Mit Unterstützung des Schützenvereins Höne beantragt der Schützenverein Settrup, das bisher nicht gewidmete Teilstück zu benennen in
Höner
Weg.
Die fehlende Widmung sollte nunmehr nachgeholt werden. Dabei sollte dem Wunsch des Schützenvereins Settrup entsprochen und die Straße in „Höner Weg“ benannt werden.
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Das Straßengrundstück im Eigentum der Stadt Fürstenau Gemarkung Settrup, Flur 6, Flurstücke 7/1 und 12 von der K 116 bis zur Grenze der Gemarkungen Settrup und Fürstenau mit einer Länge von rd. 380 m wird als sonstige Straße im Außenbereich i. S. d. § 47 Abs. 3 NStrG für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Fürstenau. Die Widmung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Straße erhält die Bezeichnung „Höner Weg“.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Aufstellung eines Straßenschildes entstehen geringen Kosten. Hierfür stehen Haushaltsmittel unter der Haushaltsstelle 1.6300.510102 „Unterhaltung und Ergänzung der Straßenschilder“ zur Verfügung.
(Weymann)
Fachdienst II