Da durch die
widerstreitenden Meinungen seitens der Abteilungen „Bauleitplanungen“ und
„Bauaufsicht Außenbereich“ eine rechtlich unklare Situation entstanden ist,
sollte die Stadt Fürstenau im Rahmen ihrer Planungshoheit eine Klarstellung
durch eine Außenbereichssatzung vornehmen. Aus Sicht der Verwaltung kann das
begehrte Bauvorhaben unterstützt werden, da es der Eigenentwicklung und
Stärkung des Ortsteils durch die Bindung seiner Einwohner an den Ort dient.
Eine Konkurrenz zum Ortskern wird angesichts der vergleichsweise geringen
Plangröße ausgeschlossen. Die Mindestgröße für Baugrundstücke wird in dem
anliegenden Satzungsentwurf auf 900 qm festgesetzt. Hierdurch ist die Anzahl
der realisierbaren Vorhaben eingeschränkt, einer ungewollten Überverdichtung sowie
Grundstücksspekulationen wird vorgebeugt. Der anliegende Satzungsentwurf wurde
durch die Verwaltung erstellt und inhaltlich mit dem Landkreis abgestimmt. Es
ist davon auszugehen, dass das Aufstellungsverfahren ohne externe Betreuung
umgesetzt werden kann, so dass Planungskosten nicht anfallen.
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Selter) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Für den Bereich am Neuenkamp im Ortsteil Settrup von Hausnummer 4 bis Hausnummer 14 und Hausnummer 5 bis 7 ist eine Außenbereichsatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB entsprechend dem anliegenden Entwurf aufzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
- keine -
(Weymann)
Fachdienst II