Betreff
Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Ortsteil Settrup
Vorlage
FB 5/045/2009
Art
Tischvorlage Fürstenau
Untergeordnete Vorlage(n)

Herr Matthias Buchholz, Neuenkamp 4, 49584 Fürstenau-Settrup, möchte südlich seines Elternhauses zwischen den Gebäuden Neuenkamp 4 und Neuenkamp 10 ein eigengenutztes Einfamilienhaus errichten. Nach Meinung der Verwaltung handelt es sich bei der fraglichen Fläche um eine Baulücke, so dass das Grundstück nach § 35 Abs. 2 als sonstiges Vorhaben sofort bebaubar ist. Nach Prüfung durch die Abteilung Bauleitplanung beim Landkreis Osnabrück folgt diese der rechtlichen Einschätzung der Samtgemeinde. Allein aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde für den Außenbereich beim Landkreis Osnabrück bedarf es zur wohnbaulichen Nutzung des Grundstücks einer Außenbereichssatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB. Ziel einer Außenbereichssatzung ist es, bestimmte öffentliche Belange auszuschalten, die dem Bauvorhaben ansonsten gemäß § 35 Abs. 3 BauGB entgegen gehalten werden könnten, nämlich dass das zu Wohnzwecken dienende Vorhaben der Darstellung des Flächenutzungsplanes über Flächen für Landwirtschaft und Wald widerspricht oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lässt.

 

Da durch die widerstreitenden Meinungen seitens der Abteilungen „Bauleitplanungen“ und „Bauaufsicht Außenbereich“ eine rechtlich unklare Situation entstanden ist, sollte die Stadt Fürstenau im Rahmen ihrer Planungshoheit eine Klarstellung durch eine Außenbereichssatzung vornehmen. Aus Sicht der Verwaltung kann das begehrte Bauvorhaben unterstützt werden, da es der Eigenentwicklung und Stärkung des Ortsteils durch die Bindung seiner Einwohner an den Ort dient. Eine Konkurrenz zum Ortskern wird angesichts der vergleichsweise geringen Plangröße ausgeschlossen. Die Mindestgröße für Baugrundstücke wird in dem anliegenden Satzungsentwurf auf 900 qm festgesetzt. Hierdurch ist die Anzahl der realisierbaren Vorhaben eingeschränkt, einer ungewollten Überverdichtung sowie Grundstücksspekulationen wird vorgebeugt. Der anliegende Satzungsentwurf wurde durch die Verwaltung erstellt und inhaltlich mit dem Landkreis abgestimmt. Es ist davon auszugehen, dass das Aufstellungsverfahren ohne externe Betreuung umgesetzt werden kann, so dass Planungskosten nicht anfallen.


 

 

 

(Wagener)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Für den Bereich am Neuenkamp im Ortsteil Settrup von Hausnummer 4 bis Hausnummer 14 und Hausnummer 5 bis 7 ist eine Außenbereichsatzung nach § 35 Abs. 6 BauGB entsprechend dem anliegenden Entwurf aufzustellen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine -

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II