Betreff
Kommunales Sport-Investitionsprogramm, Antrag des SV Hollenstede
Vorlage
FG 40/008/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage FG 40/006/2009.

 

In der Sitzung des Stadtrates am 29.September 2009 wurde der Spielvereinigung Fürstenau ein Zuschussbetrag in Höhe von maximal 17.000 € und dem Bürgerschützenverein Fürstenau in Höhe von maximal 24.000 € im Rahmen der Förderrichtlinien bewilligt.

 

Mit Schreiben vom 27.09.2009, eingegangen am 30.09.2009, beantragt der SV Hollenstede  einen Zuschuss in Höhe von 9.525,00 € für die Sanierung und Wärmedämmung der Außenwände und die Erweiterung der Heizungsanlage. Die Kosten belaufen sich auf rd. 23.850,00 €.

 

Außerdem bittet der SV Hollenstede um eine Zusage, dass das Sportgelände auch längerfristig durch den SV Hollenstede genutzt werden kann.

Nach Nr. 7 der Vergaberichtlinien kann eine Förderung u.a. nur gewährt werden, wenn das Grundstück, die Gebäude und baulichen Anlagen sich im Eigentum des Vereins befinden, oder wenn dem Eigentum gleichstehende langfristige Rechte (z.B. Erbbaurecht) bzw. dem Eigentum gleichstehende Rechte (z.B. aus Pachtverträgen) mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren bestehen, wobei die Frist mit der Beantragung der Baumaßnahme beginnt.

Eigentümer der Sportplätze ist die Stadt Fürstenau. Mit dem SV Hollenstede wurde ein Pachtvertrag bis zum 31.12.2017 abgeschlossen. Darüber hinaus wird das Pachtverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt, wenn es nicht von einer Vertragspartei mit halbjähriger Frist zum Ende eines Pachtjahres schriftlich gekündigt wird.

Seitens der Stadt Fürstenau müsste also zugesagt werden, dass das Pachtverhältnis mindestens bis zum 31.12.2020 bestehen bleibt.

 

Die Entscheidung, welche Maßnahmen durch den Landkreis Osnabrück gefördert werden, wird nach Auskunft von Herrn Wick, Kreissportbund, wahrscheinlich in der Sitzung des Kreisausschusses am 07. Dezember 2009 getroffen.

 

 

Der Antrag des SV Hollenstede ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 


 

 

 

(Klausing )

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Osnabrück einen Zuschuss nach dem Kommunalen Sport-Investitionsprogramm bewilligt, fördert die Stadt Fürstenau die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen des SV Hollenstede in der Höhe wie die Förderung durch den Landkreis Osnabrück erfolgt.

Der Zuschuss der Stadt Fürstenau beträgt maximal 9.525,00 €.

 

  1. Dem SV Hollenstede wird zugesagt, dass das Pachtverhältnis für die Sportanlage in Hollenstede mindestens bis zum 31.12.2020 bestehen bleibt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel sind im Haushalt der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2010 bereitzustellen.

 

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II