Der I. Nachtragshaushaltsplan umfasst neben den Änderungen aufgrund von Beschlüssen die zwischenzeitlich eingetretenen Einnahme- und Ausgabeentwicklungen.
Im Verwaltungshaushalt wurden insbesondere die Auswirkungen durch die Umstellung der Sozialhilfe (Hartz IV) berücksichtigt mit Mindereinnahmen und –ausgaben von je 1.295.100 €.
Da bisher noch keine Informationen darüber vorliegen, ob Bedarfszuweisungen zur Abdeckung des Fehlbetrages im Verwaltungshaushalt des Jahres 2004 gewährt werden, erhöht sich betragsmäßig der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt durch die vorgenommenen Änderungen auf insgesamt 5.444.500 €, der sich errechnet aus:
a) Fehlbetrag 2004 4.113.500 €
b) bisheriger Fehlbedarf 2005 1.331.000 €
c) Mindereinnahmen 1.267.800 €
d) Minderausgaben 1.267.800 €
Der strukturelle Fehlbedarf 2005 musste somit nicht geändert werden.
Im Vermögenshaushalt ergeben sich wesentliche Änderungen aufgrund von Mehrausgaben für den Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen, verschiedene Umbau- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie die Neuanschaffung von Geräten/Fahrzeugen. Mehreinnahmen werden bei den Zuweisungen erwartet.
Durch die vorgenommenen Änderungen musste die Kreditaufnahme um 55.900 € von 732.100 € auf 788.000 € erhöht werden. Dadurch ergibt sich bei Tilgungsleistungen in Höhe von 491.000 € eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 297.000 €. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass sich allein die Kosten für die Umsetzung der Schulstrukturreform auf 600.000 € belaufen.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister In Vertretung |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Der I. Nachtragshaushaltsplan der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2005, der
a) im
Verwaltungshaushalt
die Einnahmen um 1.267.800 €
von 9.812.500 €
auf 8.544.700 €
vermindert,
die Ausgaben um 2.845.700 €
von 11.143.500 €
auf 13.989.200 €
erhöht,
den Fehlbedarf um 4.113.500 €
von 1.331.000 €
auf 5.444.500 €
erhöht,
b) im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 154.200 €
von 3.624.400 €
auf 3.778.600 €
erhöht,
c) den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
um 55.900 €
von 732.100 €
auf 788.000 €
erhöht,
d) Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,
e) den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert,
f) den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht ändert,
wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Erhöhung der Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt hat Auswirkungen auf die Folgejahre, da sich künftig gegenüber der Finanzplanung Mehrausgaben für den Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) ergeben.
(Weymann)
Fachdienst II