Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2009 u. a. beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße West“ entsprechend den Planungen zur Neubebauung der Grundstücke Burgstraße 31 und 33 und Fröhlkingstraße 1 zu ändern und ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO auszuweisen.
Nach Vorlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 21 „Koppelstraße West“, 3. Änderung durch das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt, da er der Innenentwicklung dient.
Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Abwägungsvorschlag sind in der Anlage zwecks Beratung und Beschlussfassung dargestellt.
(Kolosser) |
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(Selter) |
Fachdienst III |
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Stadtdirektor |
Anlagen
Abwägungsvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße West“, 3. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse im Rahmen der Abwägung als Entwurf beschlossen.
- Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist aufgrund des Abwägungsergebnisses erneut durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Für dieses Verfahren stehen die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt der Stadt Fürstenau unter der Haushaltsstelle 6100.570002 zur Verfügung.
(Weymann)
Fachdienst II