Betreff
Aufstellung bzw. Änderung von Bebauungsplänen Bebauungsplan Nr. 21 "Koppelstraße West", 3. Änderung, Stadt Fürstenau
Vorlage
FB 5/038/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2009 u. a. beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße West“ entsprechend den Planungen zur Neubebauung der Grundstücke Burgstraße 31 und 33 und Fröhlkingstraße 1 zu ändern und ein sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO auszuweisen.

 

Nach Vorlage des Bebauungsplan-Entwurfes Nr. 21 „Koppelstraße West“, 3. Änderung durch das Planungsbüro IPW Ingenieurplanung, Wallenhorst, wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt, da er der Innenentwicklung dient.

 

Die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Abwägungsvorschlag sind in der Anlage zwecks Beratung und Beschlussfassung dargestellt.


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 

 Abwägungsvorschlag


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 21 „Koppelstraße West“, 3. Änderung einschließlich Begründung wird unter Berücksichtigung der zur Durchführung der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefassten Einzelbeschlüsse im Rahmen der Abwägung als Entwurf beschlossen.
  2. Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB ist aufgrund des Abwägungsergebnisses erneut durchzuführen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Für dieses Verfahren stehen die erforderlichen Haushaltsmittel im Haushalt der Stadt Fürstenau unter der Haushaltsstelle 6100.570002 zur Verfügung.

 

 

(Weymann)

Fachdienst II