Betreff
Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 5/034/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit dem am 01.01.2007 in Kraft getretenen Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte wurde das BauGB in einigen wesentlichen Punkten geändert. Es wurde u. a. mit dem  § 13 a) BauGB ein neues beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung eingeführt. Dies sind Bebauungspläne für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder anderer Maßnahmen der Innenentwicklung.

 

Bei diesem vereinfachten Verfahren ist u. a. eine Abweichung vom Flächennutzungsplan möglich, wenn dadurch die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird. Der Flächennutzungsplan bedarf also nicht der vorhergehenden oder parallelen Änderung, er wird lediglich berichtigt.

 

In der Stadt Fürstenau wurden folgende Bauleitplanverfahren gem. § 13 a BauGB durchgeführt:

 

-       Bebauungsplan Nr. 59 „Sondergebiet Utdrift“

-       Bebauungsplan Nr. 57 „Gewerbegebiet Sellberg-Utdrift“, 1. Änderung

-       Bebauungsplan Nr. 48 „Östlich Konrad-Adenauer-Straße“, 2. Änderung

 

Gemeinde Berge:

 

-       Bebauungsplan Nr. 16 „Höfener Esch Erweiterung Teil II“ , 1. Änderung.

 

Vom Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit wurde mit Verfügung vom 06.08.2008 festgelegt, dass u. a. bei kreisangehörigen Gemeinden jeweils eine beglaubigte Abschrift der Berichtigung des Flächennutzungsplanes an den Landkreis Osnabrück zu übersenden ist.

 

Von der Verwaltung wird daher empfohlen, die Berichtigung des Flächennutzungsplanes für die dargestellten Bauleitpläne vorzunehmen und ein Planungsbüro mit den Arbeiten zu beauftragen. Je Plangebiet würden Kosten in Höhe von 250,-- € (netto, inkl. Nebenkosten) anfallen.

 


(Kolosser)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Für die nach § 13 a BauGB durchgeführten Bauleitplanverfahren in der Samtgemeinde Fürstenau ist eine Berichtigung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2009 der Samtgemeinde Fürstenau stehen unter der Haushaltsstelle 1.6100.5700 entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung

 

 

(Weymann)

Fachdienst II