Betreff
Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Lonnerbecke - Ländlicher Wegebau
Vorlage
BIP/041/2009
Art
Tischvorlage Bippen

Am 14.09.2009 fand eine Grundstückseigentümerversammlung auf Einladung des GLL für das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Lonnerbecke statt. Im Rahmen der Versammlung wurde Herr Burkhard Welper zum Vorsitzenden der TG des BZV Lonnerbecke und als Stellvertreter Herr Ingo Kolde gewählt. In der Folgezeit werden weitere Einzelgespräche mit den Grundstückseigentümern geführt werden müssen, dies passiert durch das GLL, um die Grundstückseinzelinteressen abzustimmen.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird ein Teil der Einigkeitsstraße von der Backsteinstraße bis zur Bahnunterführung erneuert. Diese Straße ist im Eigentum der Samtgemeinde und diese finanziert ihren Anteil für das Verfahren für den Straßenbau mit. Herr Wencker hat sich an die Gemeinde Bippen gewandt, da im Flurbereinigungsgebiet auch die Straße Lindenallee liegt, die auf einer Strecke von 170 m von Feye Richtung Kolde gehend ebenfalls im Rahmen der Flurbereinigung erneuert werden kann. Auf dem als Anlage beigefügten Lageplan ist erkennbar, um welche Teiltrasse es sich handelt. Dieser landwirtschaftliche Wirtschaftsweg ist straßenbautechnisch abgängig. Das GLL wird diese Straße auf einer Strecke von 170 m ebenfalls neu machen wollen, unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde, die Straßeneigentümerin ist, ihren Beitrag in Höhe von bis zu 5.400,00 € ebenfalls leistet. Vor dem Hintergrund der Abgängigkeit dieser Straßentrasse und der Tatsache, dass im Rahmen der Flurbereinigung eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung der Straßendeckenerneuerung möglich ist, wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde Bippen sich gegenüber dem GLL verpflichtet, ihren anteiligen Beitrag zur Refinanzierung zu leisten.


 

 

 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bippen wird im Rahmen der Straßenerneuerung Lindenallee die nicht durch das GLL gedeckten Kosten übernehmen und der in der Anlage beigefügten Verwaltungsvereinbarung mit dem GLL zustimmen