Betreff
Verringerung der Zahl der zu wählenden Ratsfrauen und Ratsherren im Rat der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 2/013/2009
Aktenzeichen
I-2-32-022.19.2
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

Die NGO bietet seit dem Änderungsgesetz 2001 (am 01.04.2001 in Kraft getreten) gemäß § 32 Absatz 2 NGO die Möglichkeit, durch Satzung die Zahl der Ratsmitglieder um 2, 4 oder 6, zu verringern, dabei darf die Zahl von 20 Ratsfrauen und Ratsherren nicht unterschritten werden.

 

Für die Wahlperiode 2006-2011 hat der Rat der Samtgemeinde Fürstenau mehrheitlich beschlossen, eine Verringerung nicht vorzunehmen.

 

Diese Möglichkeit sollte der Problematik Rechnung tragen, dass es den Parteien immer schwieriger fällt, Kandidaten für die Kommunalwahlen zu gewinnen. Die dazu vorgeschriebene Satzung hat keine Dauerwirkung, sie gilt nur für eine Wahlperiode.

 

Die Satzung muss spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode (zum 30.04.2010) wirksam werden. Diese Frist dient dem Vertrauensschutz, eine erlassene Satzung kann nach diesem Termin nicht mehr aufgehoben werden.

 

Der Beschluss bedarf der Mehrheit der Mitglieder (17 Stimmen) des Rates.

                  

Bei der Größe der Samtgemeinde Fürstenau sind 32 Ratsfrauen und Ratsherren zu wählen (zwischen 15.001 bis 20.000 Einwohnern). Die Anzahl der Ratsmitglieder könnte durch Satzung auf 30, 28 oder 26 verringert werden.

 

Eine Verringerung des Rates kann auch zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen. Aufwandsentschädigungen und sonstige Nebenkosten werden eingespart. Zusätzlich verringern sich die Sachkosten, z.B. Anzahl der Kopien, geringerer Zeitaufwand, niedrigere Portokosten usw.

 

Mitgliederzahl des Samtgemeindeausschusses

 

Eine Verringerung des Rates hat keine Auswirkungen auf die Anzahl der Beigeordneten des Samtgemeindeausschusses. Nach § 56 Abs. 2 NGO beträgt die Zahl der Beigeordneten bei 26 bis 36 Ratsfrauen/Ratsherren 6. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau hat bisher jeweils den Beschluss gefasst, die Zahl der Beigeordneten für die Dauer der Wahlperiode um 2 zu erhöhen. Dieser Beschluss könnte auch weiterhin gefasst werden.

 

Wenn allerdings 6 Beigeordnete dem Samtgemeindeausschuss angehören würden, könnten ebenfalls Aufwandentschädigungen eingespart werden.

 

 

Aufstellung über die Kosten eines Ratsmitgliedes des Rates bzw. einer/eines Beigeordneten der Samtgemeinde Fürstenau

 

 

Ratsmitglied

 

  1. Monatliche Aufwandsentschädigung als Mitglied des

      Samtgemeinderates à 60,00 € x 12 Monate =                                         720,00 €

 

2.   ca. vier jährliche Samtgemeinderatssitzungen à 20,00 € =                       80,00 €

 

  1. Mitglied im Werksausschuss und im Finanz- und Rechnungs-                                

            prüfungsausschuss, insgesamt ca. sieben

            Ausschusssitzungen jährlich à 20,00 € =                                                  140,00 €

 

                                                                                                                                    940,00 €

 

 

 

 

 

 

Beigeordnete(r)

 

      1. Monatliche Aufwandsentschädigung als Mitglied des

           Samtgemeinderates à 60,00 € x 12 Monate =                                         720,00 €

 

      2. ca. 11 jährliche Sitzungen des

           Samtgemeindeausschusses à 20,00 € =                                                  220,00 €

 

      3.  ca. vier jährliche Samtgemeinderatssitzungen à 20,00 € =                       80,00 €

 

  1. Mitglied im Planungs-, Bau-, Feuerwehr- und Umweltausschuss sowie

      Jugend- und Kulturausschuss, insgesamt ca.

      sieben Ausschusssitzungen jährlich à 20,00 € =                                      140,00 € 

 

                                                                                                                          1.160,00 €

 


(Stünkel)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 32

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

 

1.   Die Mitgliederzahl des Rates für die Wahlperiode 2011 bis 2016 wird auf 26 verringert.

 

 

2.   Die Satzung der Samtgemeinde Fürstenau zur Verringerung der Zahl der Ratsmitglieder in der Wahlperiode 2011 - 2016 wird beschlossen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

jährlich ca. 5.640,00 € Einsparung bei 6 Ratsmitglieder

 

jährlich ca. 440,00 € Einsparung bei 2 Beigeordneten

 

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II