Betreff
Kommunales Sport-Investitionsprogramm a) Antrag der Spielvereinigung Fürstenau b) Antrag des Bürgerschützenvereins Fürstenau
Vorlage
FG 40/006/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

 

Der Landkreis Osnabrück stellt auf Beschluss des Kreistages vom 18.05.2009 einmalig 750.000,00 € für ein Kommunales Sport-Investitionsprogramm zur Verfügung.

Die Verteilung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Osnabrück-Land.

Die Sportvereine und –verbände können einen Zuschuss für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen ihrer Sportplätze und Gebäude bis zum 15.10.2009 beim Kreissportbund Osnabrück-Land beantragen.

 

Finanziert werden sollen die Maßnahmen im Rahmen einer Misch-Finanzierung, bestehend aus:

 

  1. 40 % als Zuwendung der Stadt/Gemeinde/Samtgemeinde
  2. 40 % als Zuwendung aus der Landkreis-Förderung
  3. 20 % als Eigenleistung des Vereins  

 

Für den Landkreis Osnabrück ergibt sich ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.875.000,00  €, verteilt auf je 750.000,00  € Zuschuss des Landkreises Osnabrück und der betreffenden Gemeinden und 375.000,00 € Eigenanteil der Sportvereine bzw. –verbände. Dieser Betrag wird auf die Sportvereine und –verbände der 34 kreisangehörigen Gemeinden bzw. 21 Verwaltungseinheiten verteilt.

 

Bei der Stadt Fürstenau liegen zur Zeit Anträge der Spielvereinigung Fürstenau (Sanierung des Pottebruchstadions) und des Bürgerschützenvereins Fürstenau (Renovierung der Sanitäranlagen, Neumontage einer Biomassenheizung, Einbau einer Infrarotschießanlage und Austausch der vorhandenen Eternitdacheindeckung gegen Isolier/Sandwichpaneelen) vor.

Die Kosten belaufen sich auf rd. 42.500,00 € für die Maßnahme der Spielvereinigung Fürstenau bzw. rd. 60.000,00 € für die Maßnahmen des Bürgerschützenvereins Fürstenau. Der 40-prozentige Zuschuss der Stadt Fürstenau würde rd. 17.000,00 € (Spielvereinigung) bzw. 24.000,00 € (Bürgerschützenverein) betragen.

 

Die Vergaberichtlinien des Landkreises Osnabrück und die Antragsunterlagen der Spielvereinigung Fürstenau und des Bürgerschützenvereins Fürstenau sind der Beschlussvorlage beigefügt.

 

 

 


 

 

 

 

(Klausing)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Osnabrück einen Zuschuss nach dem Kommunalen Sport-Investitionsprogramm bewilligt, fördert die Stadt Fürstenau die Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen der Spielvereinigung Fürstenau mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 17.000,00 € und des Bürgerschützenvereins Fürstenau in Höhe von maximal 24.000,00 €.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Haushaltsmittel sind im Haushalt der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2010 bereitzustellen.

 

 

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II