Mit Beschluss vom
03. Mai 2009 fordert die Junge Union, dass die Samtgemeinde Fürstenau das
Trinken von Alkohol auf öffentlichen Plätzen, wie z. B. dem Schlosspark,
verbietet. Damit sollen Bürger, insbesondere aber Jugendliche vor
alkoholisierten Mitbürgern und vor dem selber Trinken geschützt werden. Nur bei
bestimmten Veranstaltungen, z. B. Stadtfest, Kirmes o.ä. sollen Ausnahmen
zugelassen werden.
Im § 16 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau vom 14. Dezember 1995,
die zurzeit überarbeitet wird, ist eine Regelung wie folgt enthalten:
Es ist untersagt, in Anlagen:
3.
Trinkgelage zu veranstalten
Aus einer aktuellen Information des Nds.
Städtetages ist ersichtlich, dass in entsprechenden Normenkontrollverfahren der
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg derartige Bestimmungen in
SOG-Verordnungen für unwirksam erklärt hat.
Der Info-Beitrag des Niedersächsischen
Städtetages ist anliegend beigefügt, weitere Informationen erfolgen in der
Sitzung.
(Kormann) |
(Ahrend) |
(Selter) |
Fachbereich 2 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Keiner
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
(Weymann)
Fachdienst II