Betreff
Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
Vorlage
FB 2/011/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Mit Beschluss vom 03. Mai 2009 fordert die Junge Union, dass die Samtgemeinde Fürstenau das Trinken von Alkohol auf öffentlichen Plätzen, wie z. B. dem Schlosspark, verbietet. Damit sollen Bürger, insbesondere aber Jugendliche vor alkoholisierten Mitbürgern und vor dem selber Trinken geschützt werden. Nur bei bestimmten Veranstaltungen, z. B. Stadtfest, Kirmes o.ä. sollen Ausnahmen zugelassen werden.

 

Im § 16 der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau vom 14. Dezember 1995, die zurzeit überarbeitet wird, ist eine Regelung wie folgt enthalten:

 

Es ist untersagt, in Anlagen:

 

    3. Trinkgelage zu veranstalten

 

Aus einer aktuellen Information des Nds. Städtetages ist ersichtlich, dass in entsprechenden Normenkontrollverfahren der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg derartige Bestimmungen in SOG-Verordnungen für unwirksam erklärt hat.

 

Der Info-Beitrag des Niedersächsischen Städtetages ist anliegend beigefügt, weitere Informationen erfolgen in der Sitzung. 

 

 


(Kormann)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Keiner


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II