Betreff
Festsetzung des Betrages für aufzunehmende Kredite im IV. Quartal 2005
Vorlage
FG 20/013/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach § 40 Abs. 1 Nr. 13 NGO beschließt der Rat über die Aufnahme von Krediten. Er kann gemäß Krediterlass des MI die Ermächtigung zur Kreditaufnahme übertragen, wenn zuvor der geschätzte Gesamtbetrag der Aufnahme in den nächsten vier Monaten, der Höchstzinssatz und die maximale Laufzeit konkretisiert werden.


(Richter)

 

(Weymann)

Fachbereich 3

 

Stadtdirektor

In Vertretung

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.  Der Gesamtbetrag der im IV. Quartal 2005 aufzunehmenden Kredite beträgt 264.647,13 € (Umschuldung).

 

     Darlehensbedingungen:

     a)  Höchstzinssatz                      7,0 %

     b)  Höchsttilgungssatz                3,0 %

     c)  Auszahlungskurs                   100 %

     d)  Höchstlaufzeit                        25 Jahre

 

2.  Der Stadtdirektor wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Kredite im Rahmen der vom Rat beschlossenen Grundsatzbedingungen aufzunehmen.

 

3.  Der Rat ist über den Abschluss des Darlehensvertrages zu unterrichten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II