Nach § 40 Abs. 1 Nr. 13 NGO
beschließt der Rat über die Aufnahme von Krediten. Er kann gemäß Krediterlass
des MI die Ermächtigung zur Kreditaufnahme übertragen, wenn zuvor der
geschätzte Gesamtbetrag der Aufnahme in den nächsten vier Monaten, der
Höchstzinssatz und die maximale Laufzeit konkretisiert werden.
(Richter) |
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(Weymann) |
Fachbereich 3 |
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Stadtdirektor In Vertretung |
Beschlussvorschlag:
1. Der Gesamtbetrag der im IV. Quartal 2005 aufzunehmenden Kredite beträgt 264.647,13 € (Umschuldung).
Darlehensbedingungen:
a) Höchstzinssatz 7,0 %
b) Höchsttilgungssatz 3,0 %
c) Auszahlungskurs 100 %
d) Höchstlaufzeit 25 Jahre
2. Der Stadtdirektor wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bürgermeister Kredite im Rahmen der vom Rat beschlossenen Grundsatzbedingungen aufzunehmen.
3. Der Rat ist über den Abschluss des Darlehensvertrages zu
unterrichten.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Weymann)
Fachdienst II