Betreff
Bedarfszuweisung - Finanzzuweisung an die Mitgliedsgemeinden
Vorlage
FG 20/009/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Lt. Presseinformation vom 13.08.2009 hat das Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration der Samtgemeinde Fürstenau eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Antragsverfahren 2009 gem. § 13 des Nds. Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) in Höhe von 460.000,00 € in Aussicht gestellt.

 

Ein Bewilligungsbescheid liegt noch nicht vor. Trotzdem sollte schon jetzt entschieden werden, ob und in welcher Höhe die Bedarfszuweisung auf die einzelnen Verwaltungseinheiten zu verteilen ist.

 

Der Gesamtbetrag der in Aussicht gestellten Bedarfszuweisung beläuft sich auf rd. 6,03 % der maßgebenden Fehlbeträge 2008 im Verwaltungshaushalt aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 7.625.645,01 €.

 

Bei Zugrundelegung dieses Verteilungsmaßstabes ergibt sich folgende Aufteilung:

 

 


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Bei Bewilligung einer Bedarfszuweisung in Höhe von 460.000,00 € wird dieser Betrag entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2008 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 5.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:

 

Samtgemeinde Fürstenau                                275.000,00 €

Stadt Fürstenau                                                180.000,00 €                         

Gemeinde Bippen                                                5.000,00 €

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Weiterleitung eines Teilbetrages der Bedarfszuweisung an die Mitgliedsgemeinden kann der Sollfehlbedarf im Verwaltungshaushalt nicht weiter gemindert werden. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II