Der Bippener
Sportclub beantragt beim Landkreis Osnabrück eine Mitfinanzierung entsprechend
des als Anlage beigefügten Finanzierungsplanes, für die energetische Sanierung
des Clubhauses, hier insbesondere Fenstertausch, eine neue Heizungsanlage und
Solartechnologie.
Die
Förderrichtlinien des Landkreises Osnabrück sehen eine hohe Mitfinanzierung der
jeweiligen Kommunen für das Sportstättenförderprogramm von. Des Weiteren wäre
der Bippener Sportclub auf Grund seiner eigenen Haushaltssituation nicht in der
Lage die notwendigen Eigenmittel aufzubringen. Auf Grund des Interesses des
BSC habe ich Vorgespräche mit dem Verein geführt. Vom Grundsatz her bedarf es
einer anteiligen Finanzierung von 40 % des Landkreises Osnabrück, sodass der
Sportverein im Rahmen seiner Antragstellung beim Landkreis Osnabrück von einer
hälftigen Finanzierung des offenen Anteils den Antrag gestellt hat. Dies würde
bedeuten, dass für den Fall, dass der Bippener Sportclub in das Förderprogramm
fallen sollte, die Gemeinde Bippen dem Verein signalisieren muss, dass die
Gemeinde Bippen den 30 %igen Anteil mitfinanziert.
Vor dem
Hintergrund von ca. 20.000,00 € Investitionssumme würde dies eine kommunale
Mitfinanzierung für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 6.000,00 € bedeuten. Unter
der Voraussetzung, dass sowohl der Sportverein mit Eigenmitteln, der Landkreis
mit 40 % die Finanzierung sicherstellt, ist eine 30 % Mitfinanzierung durch die
Gemeinde Bippen eine gute Anlage zur Förderung des kommunalen Breitensportes.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bippen erklärt über dem BSC vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Bippen, dass die Gemeinde den Förderantrag entsprechend des eingereichten Finanzierungsplans mit 30 % mitfinanziert.