Betreff
Mitfinanzierung nach dem kommunalen Sportinvestitionsprogramm
Vorlage
BIP/033/2009
Art
Beschlussvorlage Bippen

Der Bippener Sportclub beantragt beim Landkreis Osnabrück eine Mitfinanzierung entsprechend des als Anlage beigefügten Finanzierungsplanes, für die energetische Sanierung des Clubhau­ses, hier insbesondere Fenstertausch, eine neue Heizungsanlage und Solartechnologie.

 

Die Förderrichtlinien des Landkreises Osnabrück sehen eine hohe Mitfinanzierung der jeweiligen Kommunen für das Sportstättenförderprogramm von. Des Weiteren wäre der Bippener Sportclub auf Grund seiner eigenen Haushaltssituation nicht in der Lage die notwendigen Eigenmittel auf­zubringen. Auf Grund des Interesses des BSC habe ich Vorgespräche mit dem Verein geführt. Vom Grundsatz her bedarf es einer anteiligen Finanzierung von 40 % des Landkreises Osna­brück, sodass der Sportverein im Rahmen seiner Antragstellung beim Landkreis Osnabrück von einer hälftigen Finanzierung des offenen Anteils den Antrag gestellt hat. Dies würde bedeuten, dass für den Fall, dass der Bippener Sportclub in das Förderprogramm fallen sollte, die Ge­meinde Bippen dem Verein signalisieren muss, dass die Gemeinde Bippen den 30 %igen Anteil mitfinanziert.

 

Vor dem Hintergrund von ca. 20.000,00 € Investitionssumme würde dies eine kommunale Mitfi­nanzierung für die Gesamtmaßnahme in Höhe von 6.000,00 € bedeuten. Unter der Vorausset­zung, dass sowohl der Sportverein mit Eigenmitteln, der Landkreis mit 40 % die Finanzierung sicherstellt, ist eine 30 % Mitfinanzierung durch die Gemeinde Bippen eine gute Anlage zur För­derung des kommunalen Breitensportes.


 

 

 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Bippen erklärt über dem BSC vorbehaltlich der Beschlussfassung im Rat der Gemeinde Bippen, dass die Gemeinde den Förderantrag entsprechend des eingereichten Fi­nanzierungsplans mit 30 % mitfinanziert.