Der Rat der Stadt Fürstenau hat
in seiner Sitzung am 26.03.1998 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54
„Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ aufzustellen. Der Bebauungsplan
wurde zwischenzeitlich öffentlich ausgelegt. Zur Umsetzung des Bebauungsplans
ist nunmehr das Umlegungsverfahren einzuleiten, insbesondere da es sich
pragmatischerweise zusammen mit dem durch Ratsbeschluss vom 25.03.2003
eingeleiteten Umlegungsverfahren „Kollenpohl“ (B-Plan Nr. 56, Wohnbaufläche
zwischen dem Baugebiet Östlich Konrad-Adenauer-Straße und der Straße Kranenpohl)
durchführen lässt.
(Wagener) |
(Kolosser) |
(Kamlage) |
Fachbereich 5 |
Fachdienst III |
Stadtdirektor |
Beschlussvorschlag:
Für den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 54 „Wohnbaufläche beidseits der
Kranenpohlstraße“ ist eine Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB parallel zum
laufenden B-Planaufstellungsverfahren durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten des Umlegungsverfahrens sind zurzeit noch nicht bekannt. Sie werden jedoch voraussichtlich im Rahmen des Wertumlegungsverfahrens von den Grundstückseigentümern getragen.
(Weymann)
Fachdienst II