Betreff
Bebauungsplan Nr. 54 "Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße", Einleitung des Umlegungsverfahrens
Vorlage
FB 5/041/2005
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Rat der Stadt Fürstenau hat in seiner Sitzung am 26.03.1998 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54 „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ aufzustellen. Der Bebauungsplan wurde zwischenzeitlich öffentlich ausgelegt. Zur Umsetzung des Bebauungsplans ist nunmehr das Umlegungsverfahren einzuleiten, insbesondere da es sich pragmatischerweise zusammen mit dem durch Ratsbeschluss vom 25.03.2003 eingeleiteten Umlegungsverfahren „Kollenpohl“ (B-Plan Nr. 56, Wohnbaufläche zwischen dem Baugebiet Östlich Konrad-Adenauer-Straße und der Straße Kranenpohl) durchführen lässt.


 

 

(Wagener)

(Kolosser)

(Kamlage)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 54 „Wohnbaufläche beidseits der Kranenpohlstraße“ ist eine Umlegungsverfahren nach §§ 45 ff. BauGB parallel zum laufenden B-Planaufstellungsverfahren durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten des Umlegungsverfahrens sind zurzeit noch nicht bekannt. Sie werden jedoch voraussichtlich im Rahmen des Wertumlegungsverfahrens von den Grundstückseigentümern getragen.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II