Betreff
Zuweisungen zum Strukturausgleich für besonders finanzschwache Kommunen
Vorlage
FG 20/001/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Als Beitrag zum Ausgleich der unterschiedlichen finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen gewährt der Landkreis Osnabrück im Haushaltsjahr 2009 erneut Zuweisungen an besonders finanzschwache Gemeinden. Dafür steht ein Betrag in Höhe von 1 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Der Antrag auf Zuweisungen zum Strukturausgleich kann bis zum 30.06.2009 beim Landkreis Osnabrück gestellt werden. Folgende Kriterien sind dabei kumulativ zu erfüllen:

 

1.  Hohe Fehlbetragsquote

Die Fehlbetragsquote im Haushaltsjahr 2008 für den Samtgemeindebereich liegt bei 35,3 %.

 

2.  Hohe negative Abweichung von der durchschnittlichen Steuerkraft

Die durchschnittliche Steuereinnahmekraft (je Einwohner) des Samtgemeindebereiches für die Jahre 2005 – 2007 liegt mit -31,3 % unter den Durchschnittswerten auf Landesebene.

 

3.  Zuweisungswürdigkeit

Hierbei ist von besonderer Bedeutung, ob die Gemeinde ihr eigenes Konsolidierungspotential ausschöpft. Bei der Antragstellung sind beizufügen:

 

- Eine Übersicht zu den bisher getroffenen Maßnahmen.

- Der Entwurf einer Zielvereinbarung (siehe Anlage), in der die bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums konkret geplanten Konsolidierungsmaßnahmen erläutert werden.

 

 

Weitere Einzelheiten zum Antragsverfahren sind der als Anlage beigefügten Verfügung des Landkreises Osnabrück vom 27.05.2009 zu entnehmen.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf der Zielvereinbarung zur Erreichung nachhaltiger Haushaltskonsolidierung im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuweisungen zum Strukturausgleich für das Haushaltsjahr 2009 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit den Zuweisungen zum Strukturausgleich wird die Entschuldung der besonders finanzschwachen Gemeinden unterstützt. Der Schuldenstand kann gesenkt und langfristig der Schuldendienst (Zins- und Tilgungsleistungen) verringert werden, was zu einer Entlastung des Verwaltungshaushaltes führt. Die Höhe der Einsparung kann erst bei Festlegung des Strukturausgleichsbetrages beziffert werden.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II