Betreff
Widmung der Nelkenstraße, Fürstenau, für den öffentlichen Verkehr
Vorlage
FG 65/006/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Nelkenstraße innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet IGS Fürstenau“ 3. Änderung (Gemarkung Fürstenau, Flur 7, Flurstücke 72/28, 72/33 und 72/12 tlw., insgesamt 182 m) wurde verkehrssicher ausgebaut, so dass diese Straße dem öffentlichen Verkehr zu widmen ist.

 

Träger der Baulast ist die Stadt Fürstenau.

 

Die Straßenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Fürstenau.

 

 

Widmungsbeschränkung

 

Das Flurstück 72/33, Gemarkung Fürstenau,  Flur 7,  ist nur für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr zugelassen.


(Roelfes)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 6

Fachdienst III

Stadtdirektor

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Nelkenstraße in Fürstenau innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 19 „Sondergebiet IGS Fürstenau“ 3. Änderung (Gemarkung Fürstenau, Flur 7, Flurstücke 72/28, 72/33 und 72/12 tlw., insgesamt 182 m) wird dem öffentlichen Verkehr gemäß § 6 i. V. m. § 47 Ziff.1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG)  als „Ortsstraße“ gewidmet.

 

Widmungsbeschränkung

 

Das Flurstück 72/33, Gemarkung Fürstenau,  Flur 7,  ist nur für den Fußgänger- und Radfahrerverkehr zugelassen.

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Fürstenau.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

-       Keine –

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II