Betreff
Abitur nach 12 Jahren an Integrierten und jahrgangsbezogenen Kooperativen Gesamtschulen in Niedersachsen
Vorlage
FG 40/004/2009
Art
Tischvorlage Fürstenau

Die niedersächsische Landesregierung beabsichtigt, das Schulgesetz für Integrierte Gesamtschulen und die jahrgangsbezogenen Kooperativen Gesamtschulen dahingehend zu ändern, dass auch an diesen Schulen das Abitur nach 12 Jahren vorgeschrieben wird.

 

Zurzeit haben viele Eltern die Wahl, ihr Kind entweder für den Bildungsgang am Gymnasium anzumelden, der das Abitur nach dem 12. Jahrgang vorsieht, oder für den Bildungsgang an einer Integrierten Gesamtschule, der das Abitur nach dem 13. Jahrgang vorsieht. Eltern können sich für den einen oder für den anderen Weg entscheiden und dabei die persönlichen Bedingungen ihrer Kinder berücksichtigen. Diese unterschiedlichen Wege zum Abitur sollten im Interesse der Eltern und ihrer Kinder erhalten bleiben.

 

Wesentliches Strukturelement der Integrierten Gesamtschule und der jahrgangsbezogenen Kooperativen Gesamtschule ist, dass sie sich als Schule für alle Kinder versteht, in der das längere gemeinsame Lernen konzeptionell verankert ist, in der die Schullaufbahnen so lange wie möglich offen bleiben und die Frage, welcher Schulabschluss erworben werden kann, erst in der 9. / 10. Jahrgangsstufe entschieden wird.

Die Änderungsabsicht der niedersächsischen Landesregierung widerspricht der Zusage, die Integrierte Gesamtschule im Sekundarbereich I in ihrer Anlage zu erhalten. Vielmehr sind das Konzept des gemeinsamen Lernens und die pädagogische Grundausrichtung der Gesamtschulen gefährdet.

 

 


 

 

 

 

(Klausing)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 


 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Samtgemeinde Fürstenau spricht sich für den Erhalt des Erlasses „Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)“- Aktenzeichen 303-81071, vom 03.02.2004, gültig ab 01.08.2005 und damit für das Abitur nach 13 Schuljahren an den Integrierten Gesamtschulen aus.

 

  1. Sofern seitens des Landes Niedersachsen an dem Ziel, das Abitur auch nach 12 Jahren an den Integrierten Gesamtschulen einzuführen, festgehalten werden soll, wird seitens der Samtgemeinde Fürstenau dem Land Niedersachsen ein Vorschlag zur Änderung des o.g. Erlasses vorgelegt. Ziel ist es, die grundlegenden Bedingungen der Arbeit an der Integrierten Gesamtschule, namentlich die Bedeutung des Elternwillens sowie die integrative Arbeit zu erhalten.

 

Die wichtigsten Anforderungen an die künftige Bildungsarbeit sind:

 

a)    eine Anpassung der Stundentafel an den kürzeren Bildungsgang.

b)    eine Überarbeitung der Differenzierung der Lernniveaus.

c)    eine Festschreibung des Erlernens der 2. Fremdsprache ab Jahrgang 6.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II