Die GLL,
Osnabrück, teilt mit Schreiben vom 20.02.2009 mit, dass sich aus dem Ergebnis
der Neuvermessung die Notwendigkeit einer Grenzänderung ergibt. Diese Änderung
richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Die in der anliegenden Karte dargestellten Bereiche definieren die
Austauschflächen zwischen der Gemeinde Bippen und der Stadt Fürstenau.
Die Stadt
Fürstenau erhält nach dem Entwurf von der Gemeinde Bippen 728 qm. Im Gegenzug
erhält die Gemeinde Bippen 984 qm von der Stadt Fürstenau. Durch diese
beabsichtigte Grenzänderung würde sich das Gebiet der Gemeinde Bippen um 256 qm
vergrößern; das Gebiet der Stadt Fürstenau würde sich entsprechend verkleinern.
Die GLL bittet um Zustimmung. Die Stadt Fürstenau wurde entsprechend informiert.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Bippen erklärt sich mit der Änderung der Gemeindegrenze im Bereich der Stadt Fürstenau einverstanden.
Finanzielle Auswirkungen:
- keine -