Betreff
I. Nachtragshaushaltsplan und I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
Vorlage
FB 3/006/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Unter Tagesordnungspunkt N 7) werden die vorgesehenen Investitionen nach dem Konjunkturpaket II beraten.

 

Mit der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel im Rahmen eines Nachtragsplanes ist gewährleistet, dass alle Investitionsmaßnahmen als zusätzlich angesehen werden. Eine weitergehende Prüfung von Seiten des Bundes/Landes wird dann nicht mehr erfolgen.

 

Mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen zusätzlichen Vorhaben werden Mehreinnahmen und –ausgaben von 959.000,00 € eintreten, die in der  aufzustellenden Nachtragshaushaltssatzung betragsmäßig aufzuführen sind.

 

Die Einzeldarstellung im Nachtragshaushaltsplan wird von der Veraltung in der Samtgemeindeausschusssitzung vorgelegt und eingehend erläutert.


(Weymann)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die

 

in § 1

 

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen und Ausgaben nicht ändert,

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen und Ausgaben um                                                   959.000 €

von                                                                                                4.541.900 €

auf                                                                                                 5.500.900 €

erhöht,

 

in § 2

den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht ändert,

 

in § 3

den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,

 

in § 4                                                                                                             

den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht ändert,

 

in § 5

den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht ändert,

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Mehrausgaben von 959.000,00 € werden finanziert durch

 

a) Landeszuweisungen           869.149,00 €

b) Rücklagenentnahme            89.851,00 €

 

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II