Unter Tagesordnungspunkt N 7) werden die vorgesehenen Investitionen nach dem Konjunkturpaket II beraten.
Mit der Bereitstellung der entsprechenden Haushaltsmittel im Rahmen eines Nachtragsplanes ist gewährleistet, dass alle Investitionsmaßnahmen als zusätzlich angesehen werden. Eine weitergehende Prüfung von Seiten des Bundes/Landes wird dann nicht mehr erfolgen.
Mit den von der Verwaltung vorgeschlagenen zusätzlichen Vorhaben werden Mehreinnahmen und –ausgaben von 959.000,00 € eintreten, die in der aufzustellenden Nachtragshaushaltssatzung betragsmäßig aufzuführen sind.
Die Einzeldarstellung im Nachtragshaushaltsplan wird von der Veraltung in der Samtgemeindeausschusssitzung vorgelegt und eingehend erläutert.
(Weymann) |
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(Selter) |
Fachdienst II |
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Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden I. Nachtragshaushaltsplan, die
in § 1
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben nicht ändert,
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben um 959.000 €
von 4.541.900 €
auf 5.500.900 €
erhöht,
in § 2
den Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht ändert,
in § 3
den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht ändert,
in § 4
den Höchstbetrag der Kassenkredite gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht ändert,
in § 5
den Hebesatz der Samtgemeindeumlage nicht ändert,
wird genehmigt und als Satzung beschlossen
Finanzielle Auswirkungen:
Der Mehrausgaben von 959.000,00 € werden finanziert durch
a) Landeszuweisungen 869.149,00 €
b) Rücklagenentnahme 89.851,00 €
(Weymann)
Fachdienst II