Im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II des Bundes hat das Land Niedersachsen am 6. März 2009 das Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009 – Nachtragshaushaltsgesetz 2009 – und zur Umsetzung des Konjunkturpakets II beschlossen.
Die Samtgemeinde Fürstenau kann nun neben einer pauschalen Zuweisung im Rahmen der bestehenden Richtlinien für den Förderschwerpunkt „Schulinfrastruktur“ und den Förderschwerpunkt „Kommunale Sportstätten“ weitere Zuwendungen beantragen.
Das Zukunftsinvestitionsgesetz sieht die Investitionsschwerpunkte „Bildungsinfrastruktur“ und „Allgemeine Infrastruktur“ vor. Dabei sind für Investitionen im Bereich „Bildungsinfrastruktur“ Beträge in Höhe von 65 % und für „Allgemeine Infrastruktur“ 35 % der pauschalen Zuweisungen einzusetzen. Zurzeit sollen die Mittel mit dem Schwerpunkt auf die „energetische Sanierung“ eingesetzt werden. Zwar soll das Grundgesetz – Artikel 104 b – im beschleunigten Verfahren bis spätestens Mitte Juli 2009 geändert werden, aber bis dahin sollten Maßnahmen im Bereich der Bildungsinfrastruktur bezogen auf die energetischen Sanierung des einzelnen Vorhabens prägend sein.
Die Zuwendungsmittel dürfen allesamt nur für zusätzliche Maßnahmen verwendet werden, deren längerfristige Nutzung gesichert ist. Nach § 3 Abs. 1 des Nds. Zukunftsinvestitionsgesetzes ist die Zusätzlichkeit nicht gegeben, wenn die Investitionspauschale zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt wird, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan der kommunalen Körperschaft gesichert ist.
Insgesamt ergeben sich folgende drei Zuwendungsbereiche.
1. Pauschale
Zuwendungen
Die pauschale Zuweisung für die Samtgemeinde Fürstenau beträgt 573.787,00 €
zuzüglich Eigenanteil 56.213,00 €, Gesamtmittel 630.000,00 €.
1.1 Investitionsschwerpunkt „Bildungsinfrastruktur“
(65 % entspricht rd. 410.000,00 €)
1.1.1 Energetische Sanierung der HRS Berge 120.000,00 €
(Fenster, Eingang, Beleuchtung)
1.1.2 Energetische Sanierung der Bendikt-GS 50.000,00 €
(Dämmung, Dach, Bodenraum)
1.1.3 Energetische Sanierung der GS Schwagstorf 50.000,00 €
(Dämmung, Fenster, Tür)
1.1.4
Energetische Sanierung des Ev.
Kindergartens 190.000,00
€
(Dach, Fassade, Heizung)
Gesamt 410.000,00 €
1.2 Investitionsschwerpunkt „allg. Infrastruktur“
( 35 % entspricht rd. 220.000,00 €)
1.2.1 Energetische Sanierung des Südl. Torhauses 100.000,00 €
(Dämmung)
1.2.2 Energetische Sanierung des Kuhlhoffs Bippen 120.000,00 €
(Scheune, Ausstattung)
Gesamt 220.000,00 €
- Förderschwerpunkt
„Schulinfrastruktur“
2.1
Bau
und Ausstattung von Schulen
Gegenstand der Förderung ist u.a. die Modernisierung und Sanierung von Schulanlagen. Die Mittel sind festgeschrieben und werden auf Antrag gewährt. Für die Samtgemeinde Fürstenau stehen Fördermittel in Höhe von 220.739,00 € zuzüglich Eigenanteil in Höhe von 25.261,00 €, insgesamt 246.000 € zur Verfügung.
2.1.1 GS Fürstenau 25.000,00 €
(Ausstattung Ganztagsbetrieb, Essensraum, Küche)
2.1.2 GS Schwagstorf 45.000,00 €
(Erneuerung der Toilettenanlagen)
2.1.3 HRS Berge 10.000,00 €
(Verbesserung Sicherheitssystem)
2.1.4 GS / HRS Berge 20.000,00 €
(Toilettenanlage im Gebäude „Antener Str.“)
2.1.5 IGS Fürstenau 80.000,00 €
(10 % Anteil der Samtgemeinde an Sanierungskosten)
2.1.6 IGS Fürstenau 46.000,00 €
(Erneuerung der Aufzugsanlage als Lasten- u. Personenaufzug)
2.1.7 IGS Fürstenau 20.000,00 €
(Abrechnungssystem für den Mensabetrieb)
Gesamt 246.000,00 €
2.2
Medienausstattung
Auf Antrag können von der Samtgemeinde Fürstenau kontingentierte Mittel in Höhe von 74.623,00 € zuzüglich Eigenanteil 8.377,00 €, insgesamt 83.000,00 €, im Bereich der Medienausstattung abgerufen werden. Gegenstand der Förderung ist die Verbesserung der Medienausstattung für „mobiles Lernen“ in allgemeinbildenden Schulen.
Nicht gefördert wird die Einrichtung oder Ausstattung von Computerräumen.
Die Mittel sind nach der Schülerzahl festgeschrieben.
Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpaketes II – Förderung Schulinfrastruktur; Medienausstattung – sind die Mittel mindestens zu 35 % auf den Grundschulbereich und höchstens bis zu 65 % auf Schulen im Sekundarbereich I und II aufzuteilen.
2.2.1 Benedikt-GS 5.000,00 €
(Digitales Whiteboard)
2.2.2 GS Berge 20.000,00 €
(Digitale Ausstattung, Netbooks)
2.2.3 Maiburg-GS Bippen 20.000,00 €
(Digitale Ausstattung, Netbooks)
2.2.4 GS Fürstenau 5.000,00 €
(Digitale Ausstattung)
2.2.5 GS Grafeld 5.000,00 €
(Digitale Ausstattung)
2.2.6 GS Schwagstorf 5.000,00 €
(Digitale Ausstattung)
2.2.7 IGS Fürstenau 23.000,00 €
(Digitale Ausstattung)
Gesamt 83.000,00 €
- Förderschwerpunkt „Kommunale Sportstätten“
Bis zum 30. April 2009 können Anträge nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen zur Umsetzung des Konjunkturpaktes II – Förderschwerpunkt „Kommunale Sportstätten“ – gestellt werden. Gefördert wird die Sanierung von Sportanlagen, wobei die Sanierung von Sporthallen vorrangig ist. Bei der Entscheidung über die Förderung werden insbesondere das Alter und die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage sowie eine regional ausgewogenen Verteilung der Mittel berücksichtigt. Die Zuwendung würde als nicht rückzahlbare Zuweisung gewährt. Die Regelförderung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Kosten der Sanierung einschl. Erweiterung der Turnhalle Berge belaufen sich auf rd. 1.050.000,00 €; davon entfallen auf die notwendige Sanierung rd. 560.000,00 €. Bei einer Förderung von 80 % der zuwendungsfähigen Kosten wären Landesmittel in Höhe von 448.000,00 € zu erwarten. Sollte eine Anerkennung der Baumaßnahme erfolgen, müssten 602.000,00 € durch die Gemeinde Berge und die Samtgemeinde Fürstenau finanziert werden. Denkbar wäre eine Beteiligung in Höhe von jeweils 50 % der nicht gedeckten Baukosten.
Ein Förderantrag wurde bereits Ende 2007 zusammen mit dem Antrag „Neubau IGS-Sporthalle Fürstenau“ beim Land Niedersachsen gestellt.
Die Einstellung von Haushaltsmitteln ist im Augenblick nicht erforderlich, da erst die Abstimmung mit dem Land Niedersachsen erfolgen sollte. Die Bereitstellung wäre erst nach Mittelbewilligung durch das Land Niedersachsen im Rahmen eines II. Nachtragshaushaltsplanes zu berücksichtigen.
- Investitionspakt
2009
Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der energetischen Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden (Förderrichtlinie Investitionspakt) können Baumaßnahmen zu zwei Dritteln bezuschusst werden. Die Zuwendungsanträge sind bis zum 01. Juni des jeweiligen Kalenderjahres zu stellen.
4.1 GS Berge 100.000,00 €
(Energetische Sanierung des Dachs)
4.2 GS Grafeld 115.000,00 €
(Energetische Sanierung / Umbau des Dachs)
4.3 Turnhalle Fürstenau 100.000,00
€
(Energetische Sanierung Heizung / Sanitärbereich)
Gesamt 315.000,00 €
Sollten die Maßnahmen gefördert werden, erhält die Samtgemeinde Fürstenau Zuwendungen in Höhe von max. 210.000,00 €. Der Eigenanteil würde 105.000,00 € betragen.
Um überhaupt in den Genuss einer Förderung gelangen zu können, muss das geplante Vorhaben im Vorfeld durch Beschluss festgelegt werden.
Die Einstellung von Haushaltsmitteln sollte nach evtl. Bewilligung der Zuwendungen im Rahmen des II. Nachtragshaushaltsplanes erfolgen.
(Klausing) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 4 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
- Die erforderlichen Mittel für die unter Ziffer 1.1 und 1.2 -Investitionsschwerpunkt
„Bildungsinfrastruktur“ / „allgemeine Infrastruktur“- aufgeführten
Einzelmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 630.000,00 €
werden bereitgestellt.
- Die erforderlichen Mittel für die unter Ziffer 2.1 und 2.2 –Förderschwerpunkt
Schulinfrastruktur „Bau und Ausstattung von Schulen“ / „Medienausstattung“-
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von
329.000,00 € werden bereitgestellt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die Förderung für die Sanierung
der Sporthalle Berge mit dem Land Niedersachsen abzustimmen.
Die Samtgemeinde Fürstenau
beteiligt sich an der Finanzierung mit 50 % der nicht gedeckten Sanierungskosten,
max. jedoch höchstens mit 301.000,00 €.
- Im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung der energetischen Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden der
sozialen Infrastruktur in den Gemeinden (Förderrichtlinie
Investitionspakt)“ sind Zuwendungsanträge für die energetische Sanierung
der GS Berge, GS Grafeld und der Turnhalle Fürstenau zu stellen.
Unter der Voraussetzung der
Gewährung eines Zuschusses wird die GS Berge, die GS Grafeld und die Turnhalle
Fürstenau energetisch saniert und modernisiert.
Die o.g. Gebäude werden auch in
Zukunft für Zwecke der sozialen Infrastruktur genutzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Neben den Landesmitteln in Höhe von 869.149,00 € werden zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen Eigenmittel in Höhe von 89.851,00 € benötigt. Dieser Betrag kann der allgemeinen Rücklage entnommen werden, da im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 ein Überschuss im Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 137.000,00 € erzielt wurde.
(Weymann)
Fachdienst II