Betreff
Konjunkturpaket II - Anwendung des Zukunftsinvestitionsgesetzes im Bereich der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
FB 3/005/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II des Bundes hat das Land Niedersachsen am 6. März 2009  das Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2009 – Nachtragshaushaltsgesetz 2009 – und zur Umsetzung des Konjunkturpakets II beschlossen.

 

Die Samtgemeinde Fürstenau kann nun neben einer pauschalen Zuweisung im Rahmen der bestehenden Richtlinien für den Förderschwerpunkt „Schulinfrastruktur“ und den Förderschwerpunkt „Kommunale Sportstätten“ weitere Zuwendungen beantragen.

 

Das Zukunftsinvestitionsgesetz sieht die Investitionsschwerpunkte „Bildungsinfrastruktur“ und „Allgemeine Infrastruktur“ vor. Dabei sind für Investitionen im Bereich „Bildungsinfrastruktur“ Beträge in Höhe von 65 % und für „Allgemeine Infrastruktur“ 35 % der pauschalen Zuweisungen einzusetzen. Zurzeit sollen die Mittel mit dem Schwerpunkt auf die  „energetische Sanierung“ eingesetzt werden. Zwar soll das Grundgesetz – Artikel 104 b – im beschleunigten Verfahren bis spätestens Mitte Juli 2009 geändert werden, aber bis dahin sollten Maßnahmen im Bereich der Bildungsinfrastruktur bezogen auf die energetischen Sanierung des einzelnen Vorhabens  prägend sein.

Die Zuwendungsmittel dürfen allesamt nur für zusätzliche Maßnahmen verwendet werden, deren längerfristige Nutzung gesichert ist. Nach § 3 Abs. 1 des Nds. Zukunftsinvestitionsgesetzes ist die Zusätzlichkeit nicht gegeben, wenn die Investitionspauschale zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt wird, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan der kommunalen Körperschaft gesichert ist.

 

Insgesamt ergeben sich folgende drei Zuwendungsbereiche.

 

1.         Pauschale Zuwendungen

 

Die pauschale Zuweisung für die Samtgemeinde Fürstenau beträgt 573.787,00 €

zuzüglich Eigenanteil 56.213,00 €, Gesamtmittel 630.000,00 €.

 

 

1.1       Investitionsschwerpunkt „Bildungsinfrastruktur“

 (65 % entspricht rd. 410.000,00 €)

 

1.1.1    Energetische Sanierung der HRS Berge                                           120.000,00 €

            (Fenster, Eingang, Beleuchtung)

 

1.1.2    Energetische Sanierung der Bendikt-GS                                             50.000,00 €

            (Dämmung, Dach, Bodenraum)

 

1.1.3    Energetische Sanierung der GS Schwagstorf                                    50.000,00 €

            (Dämmung, Fenster, Tür)

 

1.1.4    Energetische Sanierung des Ev. Kindergartens                                190.000,00 €

            (Dach, Fassade, Heizung)

 

            Gesamt                                                                                              410.000,00 €

 

                                                                                                                                   

 

1.2       Investitionsschwerpunkt „allg. Infrastruktur“

( 35 % entspricht rd. 220.000,00 €)

 

1.2.1    Energetische Sanierung des Südl. Torhauses                                   100.000,00 €

            (Dämmung)

 

1.2.2    Energetische Sanierung des Kuhlhoffs Bippen                                 120.000,00 €

            (Scheune, Ausstattung)

 

            Gesamt                                                                                              220.000,00 €

 

           

  1. Förderschwerpunkt „Schulinfrastruktur“

 

 

2.1         Bau und Ausstattung von Schulen           

 

            Gegenstand der Förderung ist u.a. die Modernisierung und Sanierung von Schulanlagen. Die Mittel sind festgeschrieben und werden auf Antrag gewährt. Für die Samtgemeinde Fürstenau stehen Fördermittel in Höhe von 220.739,00 € zuzüglich Eigenanteil in Höhe von 25.261,00 €, insgesamt 246.000 € zur Verfügung.

 

2.1.1    GS Fürstenau                                                                                       25.000,00 €

            (Ausstattung Ganztagsbetrieb, Essensraum, Küche)

 

2.1.2    GS Schwagstorf                                                                                   45.000,00 €

            (Erneuerung der Toilettenanlagen)

 

2.1.3    HRS Berge                                                                                           10.000,00 €

            (Verbesserung Sicherheitssystem)

 

2.1.4    GS / HRS Berge                                                                                  20.000,00 €

            (Toilettenanlage im Gebäude „Antener Str.“)

 

2.1.5    IGS Fürstenau                                                                                      80.000,00 €

            (10 % Anteil der Samtgemeinde an Sanierungskosten)

 

2.1.6    IGS Fürstenau                                                                                      46.000,00 €

            (Erneuerung der Aufzugsanlage als Lasten- u. Personenaufzug)

 

2.1.7    IGS Fürstenau                                                                                      20.000,00 €

            (Abrechnungssystem für den Mensabetrieb)

 

            Gesamt                                                                                              246.000,00 €

           

 

 

2.2         Medienausstattung

 

Auf Antrag können von der Samtgemeinde Fürstenau kontingentierte Mittel in Höhe von 74.623,00 € zuzüglich Eigenanteil 8.377,00 €, insgesamt 83.000,00 €, im Bereich der Medienausstattung abgerufen werden. Gegenstand der Förderung ist die Verbesserung der Medienausstattung für „mobiles Lernen“ in allgemeinbildenden Schulen.

Nicht gefördert wird die Einrichtung oder Ausstattung von Computerräumen.

Die Mittel sind nach der Schülerzahl festgeschrieben.

Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Konjunkturpaketes II – Förderung Schulinfrastruktur; Medienausstattung – sind die Mittel mindestens zu 35 % auf den Grundschulbereich und höchstens bis zu 65 % auf Schulen im Sekundarbereich I und II aufzuteilen.

 

2.2.1    Benedikt-GS                                                                                           5.000,00 €

            (Digitales Whiteboard)

 

2.2.2    GS Berge                                                                                             20.000,00 €

            (Digitale Ausstattung, Netbooks)                                                                    

 

2.2.3    Maiburg-GS Bippen                                                                             20.000,00 €

            (Digitale Ausstattung, Netbooks)

 

2.2.4    GS Fürstenau                                                                                         5.000,00 €

            (Digitale Ausstattung)

 

2.2.5    GS Grafeld                                                                                             5.000,00 €

            (Digitale Ausstattung)

 

2.2.6    GS Schwagstorf                                                                                     5.000,00 €

            (Digitale Ausstattung)                                                                                     

 

2.2.7    IGS Fürstenau                                                                                      23.000,00 €

            (Digitale Ausstattung)

 

            Gesamt                                                                                                83.000,00 €

 

 

  1. Förderschwerpunkt  „Kommunale Sportstätten“

 

Bis zum 30. April 2009 können Anträge nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sanierung von Sportanlagen zur Umsetzung des Konjunkturpaktes II – Förderschwerpunkt „Kommunale Sportstätten“ – gestellt werden. Gefördert wird die Sanierung von Sportanlagen, wobei die Sanierung von Sporthallen vorrangig ist. Bei der Entscheidung über die Förderung werden insbesondere das Alter und die Verbesserung des energetischen Zustandes der Sportanlage sowie eine regional ausgewogenen Verteilung der Mittel berücksichtigt. Die Zuwendung würde als nicht rückzahlbare Zuweisung gewährt. Die Regelförderung beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

            Die Kosten der Sanierung einschl. Erweiterung der Turnhalle Berge belaufen sich auf rd. 1.050.000,00 €; davon entfallen auf die notwendige Sanierung rd. 560.000,00 €. Bei einer Förderung von 80 % der zuwendungsfähigen Kosten wären Landesmittel in Höhe von 448.000,00 € zu erwarten. Sollte eine Anerkennung der Baumaßnahme erfolgen, müssten 602.000,00 € durch die Gemeinde Berge und die Samtgemeinde Fürstenau finanziert werden. Denkbar wäre eine Beteiligung in Höhe von jeweils 50 % der nicht gedeckten Baukosten.

 

Ein Förderantrag wurde bereits Ende 2007 zusammen mit dem Antrag „Neubau IGS-Sporthalle Fürstenau“  beim Land Niedersachsen gestellt.

 

Die Einstellung von Haushaltsmitteln ist im Augenblick nicht erforderlich, da erst die Abstimmung mit dem Land Niedersachsen erfolgen sollte. Die Bereitstellung wäre erst nach Mittelbewilligung durch das Land Niedersachsen im Rahmen eines II. Nachtragshaushaltsplanes zu berücksichtigen.

 

 

  1. Investitionspakt 2009

 

Nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der energetischen Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden (Förderrichtlinie Investitionspakt) können Baumaßnahmen zu zwei Dritteln bezuschusst werden. Die Zuwendungsanträge sind bis zum 01. Juni des jeweiligen Kalenderjahres zu stellen.

 

 

4.1       GS Berge                                                                                           100.000,00 €

            (Energetische Sanierung des Dachs)

 

4.2       GS Grafeld                                                                                         115.000,00 €

            (Energetische Sanierung / Umbau des Dachs)                                             

 

4.3       Turnhalle Fürstenau                                                                           100.000,00 €

            (Energetische Sanierung Heizung / Sanitärbereich)

 

            Gesamt                                                                                              315.000,00 €

 

Sollten die Maßnahmen gefördert werden, erhält die Samtgemeinde Fürstenau Zuwendungen in Höhe von max. 210.000,00 €. Der Eigenanteil würde 105.000,00 € betragen.

Um überhaupt in den Genuss einer Förderung gelangen zu können, muss das geplante Vorhaben im Vorfeld durch Beschluss festgelegt werden.

 

Die Einstellung von Haushaltsmitteln sollte nach evtl. Bewilligung der Zuwendungen im Rahmen des II. Nachtragshaushaltsplanes erfolgen.


(Klausing)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die erforderlichen Mittel für die unter Ziffer 1.1 und 1.2 -Investitionsschwerpunkt „Bildungsinfrastruktur“ / „allgemeine Infrastruktur“- aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 630.000,00 € werden bereitgestellt.

 

  1. Die erforderlichen Mittel für die unter Ziffer 2.1 und 2.2 –Förderschwerpunkt Schulinfrastruktur „Bau und Ausstattung von Schulen“ / „Medienausstattung“- aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 329.000,00 € werden bereitgestellt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Förderung für die Sanierung der Sporthalle Berge mit dem Land Niedersachsen abzustimmen.

Die Samtgemeinde Fürstenau beteiligt sich an der Finanzierung mit 50 % der nicht gedeckten Sanierungskosten, max. jedoch höchstens mit 301.000,00 €.

 

  1. Im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der energetischen Erneuerung und Modernisierung von Gebäuden der sozialen Infrastruktur in den Gemeinden (Förderrichtlinie Investitionspakt)“ sind Zuwendungsanträge für die energetische Sanierung der GS Berge, GS Grafeld und der Turnhalle Fürstenau zu stellen.

Unter der Voraussetzung der Gewährung eines Zuschusses wird die GS Berge, die GS Grafeld und die Turnhalle Fürstenau energetisch saniert und modernisiert.

Die o.g. Gebäude werden auch in Zukunft für Zwecke der sozialen Infrastruktur genutzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Neben den Landesmitteln in Höhe von 869.149,00 € werden zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen Eigenmittel in Höhe von 89.851,00 € benötigt. Dieser Betrag kann der allgemeinen Rücklage entnommen werden, da im Rahmen des Jahresabschlusses 2008 ein Überschuss im Vermögenshaushalt in Höhe von rd. 137.000,00 € erzielt wurde.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II