Betreff
Bürgerradweg an der K 115 in Hollenstede
Vorlage
FB 5/005/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Bereits seit 2002 gibt es aus der Hollensteder Bevölkerung Bestrebungen, den Radweg an der  K 115, Hagenbecker Straße, der derzeit vom Dorf bis zur Straße Fange verläuft, um ca. 1,5 km bis zum Neuenkirchener Damm zu erweitern. Bislang konnte jedoch ein Ausbau durch den Landkreis Osnabrück mittelfristig nicht in Aussicht gestellt werden, da die Priorisierung im Radwegebedarfsplan des Landkreises Osnabrück entsprechend niedrig ist.

 

Aufgrund der von Anliegern und Einwohnern bekundeten Bereitschaft, die Finanzierung durch Eigenleistungen zu erleichtern, hat der Landkreis dieses Teilstück in 2006 als Planungsmaßnahme mit einer Anfinanzierung in das Investitionsprogramm aufgenommen. Daraufhin wurde die Entwurfsplanung für den Radwegebau durch ein vom Landkreis beauftragtes Planungsbüro erstellt und in einer Anliegerversammlung am 25.04.2007 in Hollenstede erläutert. Im November 2008 hat ein erneutes Gespräch beim Landkreis stattgefunden, in dem der Verwaltung und Herrn Schulting als Ansprechpartner der Bürgerinitiative für den Radewegebau die zu erwartenden Kosten vorgestellt  und mögliche Eigenleistungen erörtert wurden. Die notwendigen Eigenleistungen können dabei insbesondere im Bereich der Erdarbeiten und Entwässerung durch die Mitglieder der Interessengemeinschaft erbracht werden. Notwendig ist aber auch, den Grunderwerb soweit wie möglich ohne Beteiligung des Landkreises zu verwirklichen. Sofern diese Eigenleistungen sicher gestellt werden, könnte die Finanzierung der Restleistungen durch den Landkreis erfolgen, der für den Bau von Bürgerradwegen in 2009 erstmals einen Betrag von 200 T-Euro im Haushalt bereit gestellt hat. Die Möglichkeit, dass diese Mittel zur Hälfte für den Bügerradweg in Hollenstede bewilligt werden, ist recht hoch, da ein erheblicher Zeitvorteil dadurch besteht, dass die Planung bereits vorliegt.

 

Am 05.03.2009 hat Herr Schulting im Beisein der Verwaltung Gespräche mit den vier betroffenen Grundstücksanliegern geführt. Diese haben schriftlich ihre Bereitschaft bestätigt, die erforderlichen Grundstücksteilflächen abzugeben. Am 11.03.2009 hat eine Bürgerversammlung stattgefunden an der bereits zwanzig Bürgerinnen und Bürger anwesend waren. Diese kamen fast alle aus den Ortsteilen Hagenbeck und Losekamp und haben damit ein direktes Interesse an dem Radweg. Herr Alfons Hopster vom Bauunternehmen Hopster hat zudem schriftlich seine Bereitschaft erklärt, Baumaschinen und Geräte zum Selbstkostenpreis für den Bau zur Verfügung zu stellen.

 

Nach ersten Gesprächen mit der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Osnabrück kann der Grunderwerb für den Radwegebau im Rahmen der Flurbereinigung Hollenstede durchgeführt werden. Hierdurch können insbesondere auch Vermessungs- und Verfahrenskosten gespart werden. Um diese Sache schnellstmöglich voranzutreiben, wird vorgeschlagen, mit der Flurbereinigungsbehörde eine Verwaltungsvereinbarung abzuschließen mit dem Inhalt, dass der Stadt Fürstenau die erforderlichen Grundstücksteilflächen zugewiesen werden. Der gesamte zu tätigende Grunderwerb wurde überschlägig mit 5.500 qm ermittelt. Im Tausch hierfür könnte die Stadt Wegeseitenränder in Hollenstede aus ihrem Eigentum zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich um kleinere Teilflächen von 70 bis 2.150  Quadratmetern (insgesamt 3,22 ha), die in der Regel ohnehin in die anliegenden landwirtschaftlichen Flächen einbezogen sind. Da diese Flächen aufgrund ihrer geringen Größe als Ausgleichsflächen nicht nutzbar sind, stellen sie für die Stadt Fürstenau keinen wirtschaftlichen Wert dar.


 

 

 

(Wagener)

(Kolosser)

(Selter)

Fachbereich 5

Fachdienst III

Stadtdirektor

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Stadt Fürstenau unterstützt den Bau des Bürgerradweges an der K 115 dadurch, dass sie als Tauschflächen für den erforderlichen Grunderwerb Flächen aus ihrem Eigentum in Hollenstede zur Verfügung stellt.

 

2.      Die Flurbereinigungsbehörde wird mit einer Verwaltungsvereinbarung beauftragt, den Grunderwerb für die Stadt Fürstenau im Rahmen der Flurbereinigung Hollenstede abzuwickeln,


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen. Die Stadt stellt lediglich Flächen aus Ihrem Eigentum für den Bau bereit.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II