Mit der
Übertragung der Aufgabe „Abwasser“ auf den Wasserverband Bersenbrück zum 1. Januar 2009
sind die Samtgemeinde Fürstenau, die Stadt Fürstenau und die Gemeinden Berge
und Bippen gem. § 9 Abs. 13 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Bersenbrück
korporative Mitglieder geworden. Die korporativen Mitglieder benennen für den
Regionalausschuss „Abwasser“ nach einem vom Wasserverband Bersenbrück
vorgegebenen Schlüssel (täglicher Wasserverbrauch in den einzelnen Kommunen)
die Ausschussmitglieder.
Nach
Ermittlung durch den Wasserverband sind insgesamt 10 Personen zu benennen, die
jedoch noch nicht Vorstands- bzw. Verbandsausschussmitglieder sein dürfen.
Anzahl der
zu verteilenden Ausschusssitze:
Samtgemeinde Fürstenau
5 Ausschussmitglieder für die
Abteilung Schmutzwasser
Mitgliedsgemeinden
5 Ausschussmitglieder für die Abteilung Niederschlagswasser
(Straßenentwässerung);
davon entfallen auf
a) Gemeinde Berge 1
Mitglied
b) Gemeinde Bippen 1
Mitglied
c) Stadt Fürstenau 3
Mitglieder
Mit der Wahl
in den Regionalausschusses „Abwasser“ erfolgt gleichzeitig die Entsendung in
den Verbandsausschuss des Wasserverbandes Bersenbrück. Aus diesem Grunde sind
auch keine Vertreter für den Regionalausschuss zu benennen, da nach § 9 Abs. 1
der Wasserverbandssatzung eine Stellvertretung nicht stattfindet. Die Wahlzeit
entspricht der Wahlperiode der kommunalen Räte.
Der
Gemeinderat kann somit ein Ratsmitglied benennen.
Grundsätzlich
ist in diesem Zusammenhang zu überlegen, ob nicht die Mitglieder aus dem
Werksausschuss einschl. Vertreter für den Regionalausschuss benannt werden
sollten, da alle drei Mitgliedsgemeinden vertreten und die entsprechenden
Fachkompetenzen vorhanden sind. Eine Aufstellung aller Werksausschussmitglieder
ist zur Kenntnis beigefügt.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Kein
Beschlussvorschlag.