Betreff
Wahl von Ortsbrandmeistern und stellvertretenden Ortsbrandmeistern
Vorlage
FB 2/005/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ohrtermersch/Ohrte am 13. Febr. 2009 wurde der bisherige Stellvertretende Ortsbrandmeister, Herr Daniel Krone einstimmig wieder gewählt und dem Samtgemeinderat zur Wahl und Ernennung als Stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Ohrtermersch/Ohrte vorgeschlagen.

 

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Grafeld am 20. Febr. 2009 wurde der bisherige Stellvertretende Ortsbrandmeister, Herr Andreas Triphaus einstimmig wieder gewählt und dem Samtgemeinderat zur Wahl und Ernennung als Stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Grafeld vorgeschlagen.

 

Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Gesetztes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Nds. Brandschutzgesetz) vom 08.03.1978 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Nds. Brandschutzgesetz vom 30.06.1985  (Nds. GVB1. S. 246) werden die Ortsbrandmeister sowie die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung bestimmt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.

 

Der Kreisbrandmeister hat den vorgesehenen Ernennungen zugestimmt.

 


(Kormann)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Herr Daniel Krone wird für die Dauer von weiteren 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Ohrtermersch/Ohrte ernannt.

 

Herr Andreas Triphaus wird für die Dauer von weiteren 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Grafeld ernannt

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II