Betreff
Namensgebung der Grundschule für Schüler aller Bekenntnisse Fürstenau
Vorlage
FG 40/003/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Bereits seit dem Jahr 2006 sucht die Grundschule für Schüler aller Bekenntnisse nach einem Namen für ihre Schule. Die Angelegenheit wurde seinerzeit auch im Schulausschuss bzw. Samtgemeindeausschuss beraten, jedoch zunächst zurückgestellt (s.  SG/SchulA/01/2006 vom 11.05.06, S. 3; SG/SGA/04/2006 vom 18.05.06, S. 5; SG/SGA/05/2006 vom 22.06.06, S. 9).

 

Nachdem der Schulvorstand der Grundschule für Schüler aller Bekenntnisse Fürstenau in seiner Sitzung vom 17.06.08 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, beantragte die ehemalige Schulleiterin, Frau Tiemeier, mit Schreiben vom 10.11.2008 zukünftig den Namen „Grundschule Fürstenau“ führen zu dürfen.

 

Gem. § 107 Nds. Schulgesetz kann der Schulträger im Einvernehmen mit der Schule dieser neben der amtlichen Schulbezeichnung  einen Namen geben.

Die amtliche Schulbezeichnung leitet sich aus der Bezeichnung der Schulform (z. B. Grundschule) und häufig einer rein postalischen Ortsbezeichnung (z. B. Fürstenau) ab.

Schulname kann der Name einer Person (z. B. Benedikt-Grundschule, Goetheschule), der Name einer geographischen Belegenheit (z. B. Maiburg-Grundschule, Waldschule, Schule am Berg) oder der Name einer Institution (z. B. Ratsgymnasium) sein.


 

 

(Klausing)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 4

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Keiner.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II