Mit der Übertragung der Aufgabe „Abwasser“ auf den Wasserverband Bersenbrück zum 1. Januar 2009 sind die Samtgemeinde Fürstenau, die Stadt Fürstenau und die Gemeinden Berge und Bippen gem. § 9 Abs. 13 der Verbandssatzung des Wasserverbandes Bersenbrück korporative Mitglieder geworden. Die korporativen Mitglieder benennen für den Regionalausschuss „Abwasser„ nach einem vom Wasserverband Bersenbrück vorgegebenen Schlüssel (täglicher Wasserverbrauch in den einzelnen Kommunen) die Ausschussmitglieder.
Nach Ermittlung durch den Wasserverband sind insgesamt 10 Personen zu benennen, die jedoch noch nicht Vorstands- bzw. Verbandsausschussmitglieder sein dürfen.
Anzahl der zu verteilenden Ausschusssitze:
Samtgemeinde Fürstenau
5 Ausschussmitglieder für die Abteilung Schmutzwasser
Mitgliedsgemeinden
5 Ausschussmitglieder für die Abteilung Niederschlagswasser (Straßenentwässerung); davon entfallen auf
a) Gemeinde Berge 1 Mitglied
b) Gemeinde Bippen 1 Mitglied
c) Stadt Fürstenau 3 Mitglieder
Mit der Wahl in den Regionalausschusses „Abwasser“ erfolgt gleichzeitig die Entsendung in den Verbandsausschuss des Wasserverbandes Bersenbrück. Aus diesem Grunde sind auch keine Vertreter für den Regionalausschuss zu benennen, da nach § 9 Abs. 1 der Wasserverbandssatzung eine Stellvertretung nicht stattfindet. Die Wahlzeit entspricht der Wahlperiode der kommunalen Räte.
Der Stadtrat kann somit drei Ratsmitglieder benennen. Die Besetzung mehrerer unbesoldeter Stellen gleicher Art hat nach dem Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer zu erfolgen. Der Rat kann jedoch einstimmig ein abweichendes Verfahren beschließen.
Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang zu überlegen, ob nicht die Mitglieder aus dem Werksausschuss einschl. Vertreter für den Regionalausschuss benannt werden sollten, da alle drei Mitgliedsgemeinden vertreten und die entsprechenden Fachkompetenzen vorhanden sind. Eine Aufstellung aller Werksausschussmitglieder ist zur Kenntnis beigefügt.
(Weymann) |
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(Selter) |
Fachdienst II |
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Stadtdirektor |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Keiner.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
(Weymann)
Fachdienst II