Betreff
Wahl der Schiedspersonen
Vorlage
FB 2/003/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Schiedspersonen für die Samtgemeinde Fürstenau wurden letztmalig in der Sitzung des Samtgemeinderates am 25.03.2004 (SGR. Nr. 1/2004 vom 25.03.2004) gewählt.

Schiedspersonen sind nach den Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter vom Rat der Gemeinde nach Ablauf von 5 Jahren neu zu wählen.

 

Somit müssen die Schiedspersonen der Samtgemeinde Fürstenau neu gewählt werden.

 

Nach persönlicher Rücksprache mit der bisherigen Schiedsperson Frau Elisabeth Hövermann ist diese bereit für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zu kandieren.

 

Der Stellvertreter der Schiedsperson, Herr Johannes Wiebrock, hat sich ebenfalls bereit erklärt, für eine weitere Amtszeit von fünf Jahren zu kandieren.

 

Der weitere Stellvertreter Herr Jochen Bohmann hat darum gebeten, ihn nicht wieder für dieses Amt vorzuschlagen. Nach seinen Angaben lässt ihm seine berufliche Tätigkeit als selbständiger Architekt und Planer nicht die nötige Zeit um das Amt einer stellvertretenden Schiedsperson ordnungsgemäß auszuüben.

 

Nach Rücksprache mit Bürgermeister V. Brand und weiteren Gesprächen mit Frau Petra Sievers-Over-Behrens, Restruper Straße 2, 49626 Berge – Hekese hat diese sich bereit erklärt, bei einer Wahl das Amt einer stellvertretenden Schiedsperson zu übernehmen.

 


(Kormann)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

- als Empfehlung an den Samtgemeinderat -

 

Frau Elisabeth Hoevermann, Brockwiesenweg 1, 49626 Bippen - Ohrtermersch, wird für die Dauer von weiteren 5 Jahren zur Schiedsperson für den Bereich der Samtgemeinde Fürstenau gewählt.

 

Frau Petra Sievers-Over-Behrens, Restruper Straße 2, 49626 Berge – Hekese und

Herr Johannes Wiebrock, Haverkampstraße 3, 49584 Fürstenau, werden für die Dauer

von 5 Jahren zu Stellvertretern der Schiedsperson gewählt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

(Richter)

Fachdienst II