Betreff
Antrag auf eine Ausnahme/Befreiung von den planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 "Nordwestlich des Osterberges"
Vorlage
BER/005/2009
Art
Beschlussvorlage Berge

Herr Michal Jans beabsichtigt auf dem von ihm erworbenen Grundstück   Hoher Esch 18 in Berge ein Einfamilienhaus zu errichten.

Die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 schreiben vor, dass die Traufenhöhe von 3,75 m nicht überschritten werden darf. Ferner regelt Ziff.2, dass gem.
 § 31 (1) BauGB eine Ausnahme von der Zahl der Vollgeschosse um +1 Vollgeschoss zugelassen wird, wenn die festgesetzte Traufenhöhe eingehalten wird.

Die gestalterischen Festsetzungen legen fest, dass die Dachausbildung als Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach erfolgen und die Dachneigung zwischen 35 und 50 Grad betragen darf.

 

Herr Michael Jans beantragt folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:

a) Überschreitung der zugelassenen Traufenhöhe um 20 cm, da die geplante Traufenhöhe
      3,95 m beträgt .

b) Unterschreitung der zugelassenen Dachneigung um 10 Grad, da die geplante  Neigung einer
      Dachhälfte 25 Grad beträgt.

 

Ferner wird beantragt, trotz Überschreitung der Traufenhöhe zwei Vollgeschosse zuzulassen.


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

Schnittzeichnungen und Ansichten


Beschlussvorschlag:

 

ohne


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

keine