Herr Michal Jans beabsichtigt auf dem von ihm erworbenen Grundstück Hoher Esch 18 in Berge ein Einfamilienhaus zu errichten.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 17 schreiben vor, dass die Traufenhöhe von 3,75 m nicht
überschritten werden darf. Ferner regelt Ziff.2, dass gem.
§ 31 (1) BauGB eine Ausnahme von der
Zahl der Vollgeschosse um +1 Vollgeschoss zugelassen wird, wenn die
festgesetzte Traufenhöhe eingehalten wird.
Die gestalterischen Festsetzungen legen fest, dass die Dachausbildung als Sattel-, Walm- oder Krüppelwalmdach erfolgen und die Dachneigung zwischen 35 und 50 Grad betragen darf.
Herr Michael Jans beantragt folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
a) Überschreitung der zugelassenen Traufenhöhe um 20
cm, da die geplante Traufenhöhe
3,95 m beträgt .
b) Unterschreitung der zugelassenen Dachneigung um 10
Grad, da die geplante Neigung einer
Dachhälfte 25 Grad beträgt.
Ferner wird beantragt, trotz Überschreitung der Traufenhöhe zwei Vollgeschosse zuzulassen.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
Schnittzeichnungen und Ansichten
Beschlussvorschlag:
ohne
Finanzielle Auswirkungen:
keine