Betreff
Kindergartenjahr 2009/2010
Vorlage
BER/002/2009
Art
Beschlussvorlage Berge

Der katholische Kindergarten ist derzeit als viergruppiger Kindergarten  befristet genehmigt, wobei diese Befristung jederzeit verlängert werden kann. Regulär stünden 95 Kindergartenplätze zur Verfügung, wobei durch die Einrichtung einer Integrationsgruppe nur 90 Plätze belegt werden können. Derzeit besuchen 91 Kinder die Einrichtung, wobei ein Kind im laufenden Jahr mit einer Ausnahmegenehmigung des Nds. Kultusministeriums  Referat Tageseinrichtungen aufgenommen wurde.

Zum Schuljahresbeginn 2009 werden voraussichtlich 38 Kinder den Kindergarten verlassen.  Zurzeit liegen 55 Anmeldungen vor, so dass ein Fehlbedarf von voraussichtlich 17 Kindergartenplätzen besteht.

Durch die Neufassung des niedersächsischen Schulgesetzes wird der Beginn der Schulpflicht stufenweise dergestalt verändert, dass ab dem Schuljahr 2012/2013 alle Kinder schulpflichtig werden, die bis zum 30.9.2012 das sechste Lebensjahr vollendet haben (bisher 30.6.). Für das Einschulungsjahr 2011 ist die Vollendung des sechsten Lebensjahrs bis zum 31.8.2011 maßgebend.

Diese Änderungen wirken sich auch auf den Besuch des Kindergartens aus. Unter den 17  Kindern, die keinen Platz bekommen würden, befinden sich 7, deren Einschulungsjahr sich von 2012 auf 2011 verschoben hat. Bei Erteilung einer Absage hätte dies zur Folge, dass diese Kinder unter der Voraussetzung einer regulären Einschulung den Kindergarten nur noch ein Jahr besuchen können.

 

Rücksprachen mit dem niedersächsischen Kultusministerium Referat Tagespflege haben ergeben, dass die Möglichkeit besteht, die Einrichtung des Leuchtturm e.V. als eigenständigen eingruppigen Kindergarten mit einer Anzahl von 20 Plätzen genehmigen zu lassen.

Ferner besteht die Möglichkeit, neben der Aufnahme von Kindergartenkindern (3-6 Jahre) altersübergreifend zu arbeiten und auch Kinder im Alter von unter drei Jahren aufzunehmen.

Die baulichen Voraussetzungen sind erfüllt, da die Einrichtung über einen Gruppenraum mit 40,13 qm nebst separater Garderobe mit 9,75 qm,  einen Spiel- und Toberaum mit 24,05 qm, einem Frühstücksraum mit 15,44 qm und einen Bastelraum mit 7,40 qm sowie über Kindertoiletten  verfügt. Darüber hinaus sind zwei Personaltoiletten, eine davon im Obergeschoss sowie ein erforderlicher Büro- und Personalraum im Obergeschoss vorhanden. (vgl. insoweit anliegenden Grundriss des EG, OG-Grundriss wird zurzeit erstellt)

Auch verfügt die Einrichtung über eine mindestens 440 qm große eingezäunte Außenspielfläche vor dem Gebäude. Ferner kann der Spielplatz der evangelischen Kirche genutzt werden, wobei hier seitens des Ministeriums gefordert wird, das dieser entsprechend einzuzäunen ist.

Zum Personal ist anzuführen, dass die Leitung eines Kindergartens nur einer sozialpädagogischen Fachkraft anzuvertrauen ist, die auch als Gruppenerstkraft fungieren kann.
Im Leuchtturm arbeitet zurzeit jemand, der diese Voraussetzungen erfüllt. Des Weiteren ist eine Zweitkraft  für die Betreuung erforderlich, die als berufliche Qualifikation Kinderpflegerin oder Erzieherin sein muss. Auch hierfür ist eine geeignete Kraft vorhanden.

Die Öffnungszeit eines Kindergartens muss an fünf Werktagen wöchentlich mindestens 20 Stunden betragen, wobei der Leitung 5 weitere Leitungsfreistellungsstunden und den Fachkräften je Gruppe insgesamt 7,5 Verfügungsstunden zu gewährleisten sind. Ohne Berücksichtigung von Sonderöffnungszeiten, die auf Leitungs- und Verfügungszeiten keine Auswirkung haben,  beträt die regulär erforderliche Arbeitszeit  für zwei Kräfte 52,5 Wochenstunden.

Sonderöffnungszeiten sind von max. 1 Stunde vor bzw. nach den regulären Betreuungszeiten möglich, wobei hier jedoch erst ab dem 11. Kind eine Zweitkraft erforderlich ist.

Anfallende Personalkosten würden mit 20 v.H. wie beim katholischen Kindergarten vom  Land Niedersachsen bezuschusst.

 

Andere Lösungsmöglichkeiten sind zurzeit nicht ersichtlich bzw. mit höheren Kosten verbunden.

Zu denken wäre zum Beispiel an die Aufstellung von Containern auf dem Gelände des Kindergartens. Die Kosten hierfür würden sich auch auf rund 20.000 € pro Jahr belaufen, hinzu kämen die ebenfalls anfallenden Personalkosten sowie weitere Kosten für die Leitung, da es sich dann um einen fünfgruppigen Kindergarten handeln würde, was eine Vollzeitleitungsstelle nach den Vorgaben des BGV nach sich ziehen würde.

 

Die Schaffung eines weiteren Gruppenraumes durch einen Anbau an den vorhandenen Kindergarten ist mit weitaus höheren Kosten verbunden und würde die Spielfläche zunehmend begrenzen. Hinzu kommt der zeitliche Faktor, da eine Fertigstellung bis zum Ende der Ferien erfolgen müsste.

 

Auch die Einrichtung einer Außengruppe des Kindergartens an einem anderen Standort erscheint nach hiesiger Auffassung nicht sinnvoll, da zunächst entsprechende Räumlichkeiten kindgerecht hergerichtet werden müssten, was ebenfalls mit erheblichen Kosten verbunden sein dürfte.

 

Auch ein Bustransfer zu anderen Kindergärten der Umgebung, die über freie Plätze verfügen,  wie beispielsweise Schwagstorf, ist mit erheblichen Kosten für die Gemeinde verbunden.


Aus diesen Gründen wird vorgeschlagen, dass der eingetragene Verein Leuchtturm eine Genehmigung zum Betrieb eines Kindergartens zunächst für ein Jahr bei dem Niedersächsisches Kultusministerium Referat Tageseinrichtungen beantragt, wobei er durch die Gemeinde unterstützt wird, aber als Träger der Einrichtung der Verein auftritt.

Der Leuchtturm e.V. soll  verpflichtet werden, für das Kindergartenjahr 2009/2010 für den Bereich Kindergarten einen Haushaltsplan aufzustellen, aus dem die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben und das  zu erwartende Defizit  ersichtlich sind. Dieses Defizit wäre dann von der Gemeinde aufgrund eines abzuschließenden Vertrages zu übernehmen.

Als Elternbeiträge sind die gleichen Beiträge wie für den Besuch des katholischen Kindergartens zu erheben.

Ferner sollte im Einvernehmen mit dem katholischen Kindergarten und den Eltern geregelt werden, welche Kinder in welchen Kindergarten gehen. Für den Fall, dass  die Gruppengröße von 20 Kindern im Leuchtturm nicht erreicht wird, könnten unter dreijährige Kinder aufgenommen werden.


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

Grundriss Leuchtturm, Geburtenzahlen


Beschlussvorschlag:

 

 ohne


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Die zu erwartenden Mehrkosten im Verwaltungshaushalt können aus der allgemeinen Rücklage finanziert werden.