Betreff
Neuwahl des Ortsbrandmeisters und des Stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Bippen
Vorlage
FB 2/002/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

 

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Bippen am 10. Jan. 2009 wurden der bisherige Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bippen, Herr Heinz-Gerd Wrigge und der bisherige Stellvertretende Ortsbrandmeister, Herr Stefan Rodefeld, jeweils einstimmig wieder gewählt und dem Samtgemeinderat zur Wahl und Ernennung als Ortsbrandmeister bzw. Stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bippen vorgeschlagen.

 

Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Gesetztes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Nds. Brandschutzgesetz) vom 08.03.1978 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Nds. Brandschutzgesetz vom 30.06.1985  (Nds. GVB1. S. 246) werden die Ortsbrandmeister sowie die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung bestimmt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.

 

Der Kreisbrandmeister hat den Ernennungen zugestimmt.

 


(Kormann)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

- als Empfehlung an den Samtgemeinderat -

 

Herr Heinz-Gerd Wrigge wird für die Dauer von weiteren 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bippen ernannt.

 

Herr Stefan Rodefeld wird ebenfalls für die Dauer von weiteren 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Bippen ernannt.

 


 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II