Betreff
Neuwahl des Ortsbrandmeisters und des Stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau
Vorlage
FB 2/001/2009
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

In der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau am 03.12.2008 hat Ortsbrandmeister Heinrich Brinkers nach 18 jähriger Tätigkeit als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau sein Amt zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau haben in der Versammlung den bisherigen Stellvertretenden Ortsbrandmeister Ulrich Osterhage, An den Schanzen 39, 49584 Fürstenau, einstimmig zum Ortsbrandmeister gewählt und dem Samtgemeinderat zur Wahl und Ernennung als Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau vorgeschlagen.

 

Gleichzeitig wurde in dieser Versammlung der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau der Feuerwehrkamerad  Uwe Brinkers, August-Schröder-Straße 31, 49584 Fürstenau, einstimmig zum Stellvertretenden Ortsbrandmeister gewählt. Er wird dem Samtgemeinderat zur Wahl und Ernennung als Stellvertretender Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau vorgeschlagen.

 

Auf Grund einer 18 jährigen Tätigkeit als Ortsbrandmeister wurde der bisherige Ortsbrandmeister Heinrich Brinkers von den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau einstimmig für die Ernennung zum Ehrenortsbrandmeister vorgeschlagen.

 

Nach § 13 Abs. 2 des Nds. Gesetztes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Nds. Brandschutzgesetz) vom 08.03.1978 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Nds. Brandschutzgesetz vom 30.06.1985  (Nds. GVB1. S. 246) werden die Ortsbrandmeister sowie die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Über ihre Ernennung bestimmt der Rat der Gemeinde nach Anhörung des Kreisbrandmeisters.

 

Der Kreisbrandmeister hat den Ernennungen zugestimmt.

 


(Kormann)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

- als Empfehlung an den Samtgemeinderat -

 

Herr Ulrich Osterhage wird für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau ernannt.

 

 

Herr Uwe Brinkers wird für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen und zum Stellvertretenden Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenau ernannt.

 

 

Herr Heinrich Brinkers wird aufgrund seiner bisherigen Tätigkeit als Ortsbrandmeister und der damit erworbenen Verdienste zum Ehrenortsbrandmeister der Freiwilligen Fürstenau ernannt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Keine

 

 

 

(Richter)

Fachdienst II