Das Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration hat mit dem als Anlage beigefügten Erlass vom 26.11.2008 der Samtgemeinde Fürstenau eine Bedarfszuweisung wegen einer außergewöhnlichen Lage im Antragsverfahren 2008 gem. § 13 des Nds. Finanzausgleichsgesetzes (NFAG) in Höhe von 550.000,00 € gewährt.
Nunmehr ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Bedarfszuweisung auf die einzelnen Verwaltungseinheiten verteilt werden soll.
Der Gesamtbetrag der bewilligten Bedarfszuweisung beläuft sich auf rd. 5,62 % der maßgebenden Fehlbeträge 2007 im Verwaltungshaushalt aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 9.790.783,62 €.
Bei Zugrundelegung dieses Vereilungsmaßstabes ergibt sich folgende Aufteilung:
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlage
Beschlussvorschlag:
Die vom Nds. Ministerium für Inneres, Sport und Integration mit Erlass vom 26.11.2008 bewilligte Bedarfszuweisung in Höhe von 550.000,00 € wird entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2007 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Die sich hiernach ergebenden Beträge sind auf volle 5.000,00 € zu runden. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:
Samtgemeinde Fürstenau 305.000,00 €
Stadt Fürstenau 190.000,00 €
Gemeinde Bippen 55.000,00 €
Gemeinde Berge 0,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Weiterleitung eines Teilbetrages der Bedarfszuweisung an die Mitgliedsgemeinden kann der Sollfehlbedarf im Verwaltungshaushalt nicht weiter gemindert werden. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite.
(Weymann)
Fachdienst II