Zu TOP Ö 10 der Sitzung des Gemeindrates am 12.11.2008 ist u.a. beschlossen worden, die Straßenausbaubeitragssatzung hinsichtlich des Anteils der Beitragspflichtigen am Aufwand für Gemeindestraßen von bisher 70 auf 50 % zu reduzieren.
Seitens der Samtgemeinde wird eine derartige Verteilung rechtlich kritisch gesehen. In diesem Zusammenhang hat die Samtgemeinde auch darauf hingewiesen, dass wegen geänderter Rechtsprechung eine generelle Überarbeitung der Satzung erforderlich ist, die in der Stadt Fürstenau und der Gemeinde Bippen bereits umgesetzt ist.
Als Anlage sind beigefügt, die bisherige Satzung, eine durch die Samtgemeinde für die Gemeinde gefertigte Beschlussvorlage und eine Gegenüberstellung der bisherigen Satzung und der vorgeschlagenen Änderungen, wobei in diese Gegenüberstellung die Reduzierung für Gemeindestraßen auf 50 % berücksichtigt wurde.
(Brandt) |
Bürgermeister |
Anlagen
Gültige Satzung, Beschlussvorlage, Gegenüberstellung der Regelungen
Beschlussvorschlag:
ohne
Finanzielle Auswirkungen:
keine