Betreff
Änderung der Hundesteuersatzung
Vorlage
BER/064/2008
Art
Beschlussvorlage Berge

Die Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Berge wird erforderlich, da das Bundesverwaltungsgericht die Hunderegelung in der niedersächsischen Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt hat.

 

Somit wird in § 3 "Steuermaßstab und Steuersätze" die Bezeichnung "Kampfhund" durch "gefährlicher Hund" ersetzt. Außerdem entfällt die Verpflichtung bei bestimmten Rassen zwingend einen Wesenstest durchzuführen.

 

Neben den geplanten Änderungen in § 3 und  5 der Satzung, wie sie aus der Anlage ersichtlich sind, ist geplant § 2 " Steuerpflicht und Haftung" zu ändern mit der Folge, dass der Personenkreis der Steuerpflichtigen erweitert wird, um im Falle der zwangsweisen Beitreibung auf mehrere Schuldner zugreifen zu können.

 

Die entsprechenden Änderungen werden ebenfalls in der Stadt Fürstenau und der Gemeinde Bippen durchgeführt.   


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

Gegenüberstellung der alten und geplanten Neuregelung.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die III. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Gemeinde Berge vom 6. September 2000 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine, da die Steuersätze unverändert bleiben.