Das Straßenbeleuchtungsnetz
in den Baugebieten der Gemeinde wurde in der Vergangenheit von der Gemeinde
erstellt und anschließend in Eigentum und Unterhalt der RWE gegeben. Die
einzelnen Schaltstellen für die Straßenbeleuchtung wurden ebenfalls von der
Gemeinde errichtet und sind Eigentum der Gemeinde geblieben. Aufgrund neuer
Preismodelle der RWE und der Tatsache, dass die Stromlieferung und das
Netzbetreiben rechtlich voneinander zu trennen sind, soll in Zukunft der
Betrieb der Straßenbeleuchtung ausschließlich im Zuständigkeitsbereich der RWE
einschließlich der Schaltstellen liegen und die Gemeinde ist ausschließlich für
die Lampen und deren Anschaffung zuständig.
Um diese
Regelung zu realisieren, ist neben der bereits bei der Erschließung erfolgten
Übergabe der Kabel auch die Übergabe der Schaltstellen an den Netzbetreiber
notwendig, da die Netze miteinander verbunden sein müssen.
Vor diesem
Hintergrund wird vorgeschlagen, die Schaltstellen an die RWE entsprechend des
Sachzeitwerts zu veräußern und den Unterhalt und die Pflege der Schaltstellen
ausschließlich in die Zuständigkeit der RWE zu überführen. Die Unterhaltskosten
für die Schaltstellen werden vom Netzbetreiber zukünftig dann getragen.
Im Rahmen
einer Besprechung mit der RWE, Samtgemeindebürgermeister Selter, Herrn
Bürgermeister Brandt und Herrn Bürgermeister Gans wurde die hier vorgeschlagene
Lösung als die sinnvollste angesehen. Von daher wird vorgeschlagen, der RWE den
Abkauf der Schaltstellen für den entsprechenden Sachzeitwert anzubieten.
Der Bürgermeister
In Vertretung
(Hausfeld) |
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Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der RWE wird der Ankauf der Schaltstellen im Gemeindegebiet für den Sachzeitwert von 9.515,30 € angeboten.