Da der Stellenplan für die Beamtinnen und Beamten und die Beschäftigten gemäß § 85 Abs. 2 NGO Teil des Haushaltsplanes ist, war es bisher üblich, zusammen mit den Haushaltsberatungen für das nächstfolgende Jahr auch den Stellenplanentwurf vorzulegen.
Die einzelnen Personalbereiche werden nachstehend wie folgt dargestellt
1.Personalsituation Beamte
Im Teil A (Beamte) des Stellenplanes waren zuletzt bei Ziffer II. Gehobener Dienst -, lfd. Nr. 3,
4,0 Planstellen (SG-Amtmann) ausgewiesen.
Es besteht die Absicht, Herrn Samtgemeindeoberinspektor Hermann Siltmann zum 01.01.2009 zum Samtgemeindeamtmann zu befördern und ihn zum gleichen Zeitpunkt an den Wasserverband Bersenbrück abzuordnen. Die entsprechende Beschlussvorlage ist Gegen-stand der heutigen Tagesordnung des Samtgemeindeausschusses. Des Weiteren ist vorgesehen, Frau Samtgemeindeoberinspektorin Bettina Klausing (30 Std./Woche) im Jahr 2009 zur Samtgemeindeamtfrau zu befördern. Der entsprechende Beförderungsvorschlag wird dem Samtgemeindeausschuss zu gegebener Zeit zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften darf ein Amt nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare – also vorhandene – Planstelle verliehen werden. Aus den vorgenannten Gründen wurden im Stellenplanentwurf bei Ziffer II. – Gehobener Dienst -, lfd. Nr. 3 eine weitere Vollzeitstelle sowie eine Teilzeitstelle (0,75) ausgewiesen.
Zu Ziffer III. – Mittlerer Dienst – ist im Stellenplanentwurf eine neue Planstelle der Besoldungsgruppe A 7 (SG-Obersekretär) ausgewiesen worden. Diese Stelle ist vorgesehen für einen vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter, der derzeit bei der Deutschen Telekom AG beschäftigt ist und nach Absolvierung einer Unterweisungszeit von der Samtgemeinde Fürstenau übernommen werden könnte. Die Deutsche Telekom hat für den Fall der Übernahme finanzielle Fördermittel in Aussicht gestellt. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung des Samtgemeindeausschusses weitere Einzelheiten mitteilen.
2.Personalsituation Beschäftigte
Im Teil B: Beschäftigte (früher Angestellte und Arbeiter) ergeben sich gegenüber dem Vorjahr bei der Zahl der Stellen folgende Veränderungen:
a) Aufgrund der zum 01.01.2009 vorgesehenen Übertragung der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ an den Wasserverband Bersenbrück werden die bisher im Abwasserbereich beschäftigten 4 Vollzeitkräfte vom Wasserverband übernommen. Dies ist bei der Ausweisung der Planstellen im Stellenplanentwurf 2009 (s. lfd. Nr. 8 und 16) entsprechend berücksichtigt worden.
b) Am 30.09.2008 ist der im Bauhof Fürstenau tätig gewesene Beschäftigte Franz Kestermann aus Altersgründen aus dem Arbeitsverhältnis mit der Samtgemeinde Fürstenau ausgeschieden. Aufgrund einer im Rahmen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes getroffenen Vereinbarung ist diese Stelle nicht wiederbesetzt worden (s. lfd. 23).
c) Im Rahmen des seit dem 01.07.2001 laufenden Projektes „Der Landkreis vor Ort“ werden u.a. die Aufgaben „Unterhaltsvorschuss“ und „Elterngeld“ durch Herrn Adermann (abgeordneter Beamter des Landkreises Osnabrück) wahrgenommen. Aufgrund erheblich gestiegener Fallzahlen hat es sich als notwendig erwiesen, zur sachgerechten Erledigung der beiden vorgenannten Aufgabenbereiche zusätzlich eine Teilzeitstelle mit einer Arbeitszeit von 15,0 Std./Woche, zunächst befristet für den Zeitraum von drei Jahren, einzurichten. Die Besetzung dieser Stelle erfolgt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die entstehenden Personalkosten in voller Höhe durch den Landkreis Osnabrück übernommen werden. Der Stellenanteil von 0,38 ist bei lfd. Nr. 9 (Verw.-Angestellte) entsprechend berücksichtigt worden. Die Besetzung der Stelle soll im Wege einer internen Stellenausschreibung möglichst mit einer Bewerberin oder einem Bewerber aus dem Kreis der Beschäftigten der Samtgemeinde Fürstenau erfolgen.
d) Weiter ist zu lfd. Nr. 9 die vorgesehene Höhergruppierung von Frau Schulting nach Entgeltgruppe 8 (bisher Entgeltgruppe 6, lfd. Nr. 13) entsprechend berücksichtigt worden.
e) Zu lfd. Nr. 2 ist die Stelle des früheren Leiters des FB 6 (Hoch- u. Tiefbau) mit einem Stellenanteil von 0,26 (10 Std./Woche) ausgewiesen. Dieser Wert wird im Zusammenhang
mit der Abgabe der Aufgabe „Abwasserbeseitigung“ an den Wasserverband ab 2009 auf 0,13 (5 Std./Woche) reduziert.
Sofern sich unvorhersehbare Entwicklungen ergeben (z.B. Überprüfung von Arbeitsplatzbewertungen, Änderung im Tarifrecht) können im Einzelfall ergänzende Beschlüsse notwendig werden.
3. Dienstkräfte in der Probe-
und Ausbildungszeit
Im Anhang „Dienstkräfte in der Probe- und Ausbildungszeit“ ist die derzeitige Situation dargestellt.
(Heyer) |
(Ahrend) |
(Selter) |
Fachbereich 1 |
Fachdienst I |
Samtgemeindebürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Der als Anlage beigefügte Stellenplanentwurf für das Haushaltsjahr 2009 wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Personalkosten für die Beamtinnen und Beamten, Beschäftigten sowie für die Auszubildenden sind im Haushaltsplanentwurf 2009 enthalten.
(Weymann)
Fachdienst II