Betreff
Auflösung Eigenbetrieb "Wasserwerk der Samtgemeinde Fürstenau"
Vorlage
FB 3/012/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Dem Eigenbetrieb verbleiben nach Verkauf der Abteilung „Reinwasser“ zum 1. Januar 2004 sowie Übertragung der Aufgaben „Abwasserbeseitigung“ und „Niederschlagswasserbeseitigung auf den Wasserverband Bersenbrück zum 1. Januar 2009 als eigene Aufgaben nur noch die Abteilungen „Bestattungswesen“ und „Straßenreinigung“.

Von der Verwaltung wird es daher nicht mehr für notwendig erachtet, den Eigenbetrieb mit all seinen gesetzlichen Pflichtaufgaben (z.B. Prüfung des Jahresabschlusses durch ein Wirtschaftsprüfungsbüro), die nach der Eigenbetriebsverordnung zu erfüllen sind, weiterhin vorzuhalten.

Die erforderlichen Gebührenkalkulationen einschl. der Berichtserstattungen über die jeweiligen Jahresabschlüsse können ohne größeren zusätzlichen Aufwand problemlos von der Verwaltung erstellt werden. Außerdem fallen keine Ausgaben für die Prüfung des Jahresabschlusses mehr an. 


(Weymann)

 

(Selter)

Fachdienst II

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Eigenbetrieb „Wasserwerk der Samtgemeinde Fürstenau“ wird zum 1. Januar 2009 aufgelöst.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Auflösung des Eigenbetriebes werden Kosten eingespart, die sonst aufgrund der Eigenbetriebsverordnung gesetzlich zu leisten sind.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II