Die Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Samtgemeinde Fürstenau sind letztmalig zum 01.11.2005 angepasst worden. Im Jahr 2005 wurde in der Abteilung Bestattungswesen ein Jahresgewinn in Höhe von 5.168,69 Euro, im Jahr 2006 ein Jahresgewinn in Höhe von 5.504,19 Euro erwirtschaftet. Die Gebührensätze waren auskömmlich.

 

In 2007 jedoch wurde ein deutliches Jahresdefizit von 28.967,27 Euro erwirtschaftet. Ursächlich hierfür sind zum einen einmalige Kostensteigerungen. Zum anderen ist jedoch seit einigen Jahren ein geändertes Nachfrageverhalten im Bereich der Grabstätten zu beobachten. Während vor einigen Jahren hauptsächlich Erdbestattungen bevorzugt und daher fast nur Wahl- und Reihengrabstätten verkauft wurden, werden jetzt vermehrt auch Feuerbestattungen in Anspruch genommen und damit Urnenwahl- und Reihengrabstätten verlangt.

 

Vor dem Hintergrund des veränderten Nachfrageverhaltens und des nunmehr angefallenen bzw. für 2008 erwarteten Verlustvortrages, sind die Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Samtgemeinde Fürstenau in 2009 voraussichtlich nicht mehr auskömmlich, eine Gebührenanpassung notwendig.

 

Ausweislich des in Kopie beigefügten Betriebsabrechnungsbogens (Anlage 1) werden im Wirtschaftsjahr 2009 Kosten in Höhe von 149.200 € erwartet. Zusätzlich wurde in 2007 ein Fehlbetrag von ca. 29.000 € erwirtschaftet, in 2008 wird darüber hinaus mit einem Fehlbetrag in Höhe von rund 20.000 € gerechnet. Entsprechend den Ausführungsbestimmungen zum Nds. Kommunalabgabengesetz wird vorgeschlagen, diese Beträge über einen Zeitraum von fünf Jahren zu refinanzieren. Die Gesamtkosten 2008 betragen damit 159.000 €. Die wesentlichen Ausgabepositionen sind dabei die Pflege der Friedhofsanlagen mit 60.000 € sowie die Personalkostenerstattung an die Samtgemeinde. Diese Position beinhaltet sämtlich Verwaltungsleistung sowohl im Bereich der Friedhofsverwaltung wie auch in Querschnittsabteilungen wie der Samtgemeindekasse oder der Personalstelle.

Die Kostenstelle Personalkostenerstattung an andere Abteilungen des Eigenbetriebes in Höhe von 20.000 € und Kostenerstattung an Samtgemeinde für Geräteeinsatz in Höhe von 10.000 € beinhaltet hauptsächlich die Kosten für die Durchführung der Bestattungen und Abfuhr des Grünabfalls sowie weitere technische Unterhaltungsmaßnahmen außerhalb der eigentlichen Pflegeleistungen.

 

Kostensteigerungen im Vergleich zur Gebührenkalkulation 2005, die Grundlage für die letzte Gebührenanpassung war, ergeben sich im Wesentlichen aus allgemeinen Kostensteigerungen, im Bereich der Abschreibungen aus Investitionen der vergangenen Jahre. Eine Gegenüberstellung der einzelnen Kostenstellen aus 2005 und der für 2009 zugrunde gelegten Daten ist dieser Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

Auf dieser Kostengrundlage und auf der Grundlage der Benutzerzahlen der letzten fünf Jahren, die dem geänderten Konsumverhalten Rechnung tragen, wurden die Grabnutzungsgebühr in Anlage 3 neu berechnet. Durch die fallzahlbezogene Verteilung der Overheadkosten kommt es zu einer proportional höheren Gebührensteigerung im Bereich Urnengrabstätten im Vergleich zu den Erdgrabstätten.

 

Die Kalkulation der Beisetzungsgebühren ist in Anlage 4 dargelegt. Auch im Bereich der übrigen Gebührenarten kommt es aufgrund der Neukalkulation zu Veränderungen, die im einzelnen in dem als Anlage 5 beigefügten Entwurf des Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau festgelegt sind.


 

 

 

(Wagener)

 

(Selter)

Fachdienst III

 

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Gebühren für die Benutzung der kommunalen Friedhöfe der Samtgemeinde Fürstenau werden entsprechend den in dem anliegenden Entwurf des Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau genannten Höhe festgesetzt.

 

2.    Der angefügte Entwurf des Gebührentarifs zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung kommunaler Friedhofseinrichtungen in der Samtgemeinde Fürstenau wir als Satzung beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die in der Anlage genannten Gebühren sind kostendeckend, so dass in Folgejahren weder mit Kostenüber- noch -unterdeckungen zu rechnen ist. Die Verlustvorträge 2007 und 2008 werden über einen Zeitraum von fünf Jahren ausgeglichen.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II