Betreff
Etat 2009 - Feuerschutz -
Vorlage
FB 2/004/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

I.       Verwaltungshaushalt

 

Auf Grund der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2005 wurde durch den Samtgemeinderat wegen einer erforderlichen Zielvereinbarung mit der Bezirksregierung/mit dem Innenministerium u.a. der Unterabschnitt Feuerschutz im Gesamtvolumen um 20.000 Euro reduziert. Die seinerzeit festgesetzten Haushaltsansätze sind grundsätzlich ohne Änderungen/ Erhöhungen jetzt in den Haushaltsentwurf 2009 übernommen worden. Lediglich die in den Positionen „Unterhaltung Gerätehäuser“ und „Aus- und Fortbildung“ für 2008 eingeplanten  leichten Erhöhungen sind beibehalten.

 

Erneut wird, wie in den Haushaltsberatungen der Vorjahre darauf hingewiesen, dass mit den im Haushaltsentwurf eingeplanten Mindestbeträgen der Unterhaltungsaufwand nicht durchzuführen ist.

 

In den damals mit der Feuerwehr geführten Gesprächen zum Haushalt 2005 ist vom Gemeindekommando, und auch von mehreren Ortsbrandmeistern jeweils darauf hingewiesen worden, dass Einsparungen überwiegend nur möglich sind, wenn anstehende Ersatzbeschaffungen, Reparaturen und Instandsetzungen verschoben werden, was auch erfolgt ist. Diese Reparaturen, Überprüfungs- und Wartungsarbeiten u. a. werden nach und nach, teilweise unter Fristversäumnis in und von den Feuerwehren abgearbeitet und dort wo es möglich ist, teilweise auch in Eigenleistung ausgeführt.

 

Unerwartete Reparaturen, wie z.B. Überprüfung Seilwinde am RW 2, plötzlicher starker Oelverlust am Getriebe eines Fahrzeuges, Reparaturarbeiten an einem Getriebenebenantrieb, Reparaturarbeiten als Folge eines Unfalles u. ä. können entweder nicht ausgeführt oder müssen über den gesamten Unterabschnitt Feuerwehr abgewickelt werden. Vorrangig soll der Einsatz der Fahrzeuge in jedem Falle gewährleistet sein, wobei der Einsatz des RW 2 der FF Fürstenau z.Zt. nur bedingt möglich ist.

 

Bei Haushaltsstelle 5600 00  „Dienst- und Schutzkleidung“ sind vorgesehen:

  

               a) Ersatzbeschaffung, Neueinkleidung pp..               9.000,00 €

               b) Anschaffung Schutzjacken                                                6.000,00 €

                   - Abschluss der Grundausstattung –

               c) Ausstattung Schutzhosen                                      10.000,00 €

      

 

 

II.      Vermögenshaushalt

 

Haushaltsstelle 9350 00

 

a) Ersatzbeschaffungen Funkgeräte usw.

 

Seinerzeit war innerhalb des Sanierungskonzeptes zur Konsolidierung des Haushaltes der Betrag bei dieser Haushaltsstelle auf 5.000 € festgesetzt worden, um damit kontinuierlich weitere Funk- und Funkalarmempfängerausstattun­gen vornehmen zu können. Die Ausstattung mit Funkalarmempfängern (FAE) ist bis auf Ersatzbeschaffungen für veraltete, nicht mehr zu reparierende FAE  abgeschlossen. Auch auf Grund der Planungen zur vorgesehenen Digitalisierung des Funkalarmsystems soll  die weitere Ausstattung mit FAE nicht mehr fortgeführt werden. In den letzten Ortsbrandmeisterarbeitstagungen ist festgestellt worden, die Kosten hierfür einzusparen, damit bei der Umstellung auf das digitale Funksystem in einigen Jahren dann eine größere Erstbeschaffung hierfür durchgeführt werden kann. Beschaffungen sollen deshalb nur auf dringende Ersatzbeschaffungen für ältere Geräte sowie Funkgeräte in den Fahrzeugen als auch Funkalarmempfänger beschränkt werden, die aufgrund fehlender Ersatzteile oder erhöhter Reparaturkosten unbedingt ersetzt werden  müssen. Die nötigen Beschaffungen werden jeweils mit der Verwaltung abgestimmt.

 

b) Anbau/Ausbau und Einrichtung einer Atemschutzpflegestelle

 

Auf Grund einer Aufgabenanalyse und der Überarbeitung des Aufgabenkataloges sieht der Landkreis Osnabrück vor, die bislang in den Feuerwehrtechnischen Zentralen vorgenommenen Aufgaben durch die Gemeinden/Samtgemeinden ausführen zu lassen. Hierüber wurde bereits entsprechend berichtet.

Hierfür sind in den Gemeinden entsprechende Atemschutzwerkstätten/-pflegestellen (AW) mit einem ausgebildeten Atemschutzgerätewart einzurichten. Inzwischen geführte Gespräche mit dem Kommando der Feuerwehr, und Besichtigungen der einzelnen Feuerwehrhäuser vor Ort kommen zu dem Ergebnis, diese AW im Feuerwehrhaus Schwagstorf oder in Fürstenau einzurichten.

 

Nach DIN 14092-4, Feuerwehrhäuser, Teil 4: Atemschutzwerkstätten; Planungsgrundlagen, muss die Grundfläche der AW mindestens 58,0 qm betragen. Entfällt der Sauerstoff-Umfüllraum, muss die Grundfläche mindestens 47,0 qm betragen. Die AW ist vom eigentlichen Feuerwehrbetrieb getrennt einzurichtenden und ohne Stufen erreichbar sein.

Das Nds. Ministerium für Inneres und Sport teilt in einem Schreiben an den Gemeindebrandmeister der SG Artland u.a. mit, „Die DIN 14092 Teil 4 ist eine anerkannte Regel der Technik. Wird nach dieser Regel verfahren, kann die Räumlichkeit bzw. die Ausstattung bei fachgerechtem Aus- und Aufbau nicht beanstandet werden.“

Rücksprachen mit dem Leiter der Feuerwehrtechnischen Zentrale, Herrn Welp, und dem Landkreis Osnabrück, Herrn Thye,  haben ergeben, dass eine Unterschreitung der nach DIN 14092-4, Feuerwehrhäuser, Teil 4: Atemschutzwerkstätten; Planungsgrundlagen, vorgegebenen Grundfläche bedenkenlos ist, da in der einzurichtenden Atemschutzpflegestelle nicht alle Aufgaben einer Atemschutzwerkstatt durchgeführt werden und soweit der reibungslose Ablauf der Arbeiten gewährleistet ist.

 

Möglich wäre im Feuerwehrhaus Schwagstorf der Ausbau des vorhandenen 2. Stellplatzes in Verbindung mit einem kleineren Anbau (Skizze 2c). Der Ausbau nur der 2. Garage würde die Platzverhältnisse im Feuerwehrhaus sehr stark einengen und die gesicherte Ankleide im Alarmfall in Frage stellen.

Der Anbau eines soliden und funktionalen Anbaues in ausreichender Größe kann in Verbindung mit dem vorhandenen Werkstattraum (Skizze 2b) und an der südlichen Giebelseite bzw. ohne Verbindung zum vorhandenen Werkstattraum (Skizze 2a) nur an der südlichen Giebelseite erfolgen. Der vorhandene Waschplatz an der jetzigen Stelle müsste dann allerdings in beiden Fällen aufgegeben werden. Ein vorhandener angebauter Abstellraum wird von der Feuerwehr in Eigenleistung entfernt und an anderer Stelle aufgebaut.

Die Kosten für Anbau belaufen sich auf 64.000,00 €, der Umbau der 2. Garage würde Kosten von 54.000,00 € erfordern.

 

Rein logistische Überlegungen und die tatsächliche Ausnutzung der AW kommen allerdings zu dem Ergebnis, die AW im/am Feuerwehrhaus Fürstenau einzurichten. Die vorhandenen Räumlichkeiten innerhalb des Feuerwehrhauses (Werkstattraum, kleiner Abstellraum) sind für eine Herrichtung als AW nicht ausreichend. Bei einer Erweiterung dieser Räume wäre das jetzige Außenmauerwerk (tragende Bauteile) zu versetzen.

Am Feuerwehrhaus Fürstenau besteht allerdings die Möglichkeit, in östliche Richtung mit einem Anbau (Skizze 1a) den nötigen Raum für eine AW zu erstellen und dann entsprechend einzurichten. Die dort jetzt vorhandenen Unterstellmöglichkeiten werden ebenfalls von der Feuerwehr in Eigenleistung entfernt und anderweitig auf dem Grundstück Verwendung finden.

Die Kosten für den Anbau sind auch hier überschlägig mit rd. 64.000 Euro berechnet.

 

Erforderliche Umbauten, Aus- oder Anbauten in/an den Feuerwehrhäusern Bippen oder Berge (vorh. Garagen) würden nach überschlägigen Schätzungen ähnliche hohe Kosten verursachen. Da die Garagen von den Mietern der Wohnungen genutzt werden und durch eine Kündigung evtl. der Verlust des jew. Mieters eintreten könnte, wurden hier keine weiteren Überlegungen zum Ausbau als AW angestellt.

 

Für die Einrichtung und Ausstattung der AW sind nach einem von der SG Artland vorliegenden Kostenangebot der Fa. Dräger, das aus dem Jahre 2006 ist, rd. 32.000 Euro einzuplanen. Zur Abrundung und zur Sicherheit wurde von der Bauabteilung in die Kostenvoranschläge ein Betrag von 36.000 Euro aufgenommen.

Die durch den Fachdienst Planen und Bauen angefertigten Skizzen mit den jeweiligen Berechnungen sind als Anlagen beigefügt.

 

Die ungefähren Gesamtkosten i. H. von rd. 90.000 Euro bzw. 100.000 Euro sind im vorgestellten Haushaltsentwurf nicht mit eingeplant.

 

 

Haushaltsstelle 9352 00

Einbau weiterer Hydranten

 

In Netzerweiterungen, die durch die Ausweisung von Baugebieten erforderlich werden, sind die nötigen Hydranten für die Löschwasserversorgung mit einzubauen. Hierfür ist ein Betrag von pauschal 5.000 Euro eingeplant.

 

 

Haushaltsstelle 935700

Anschaffung Feuerwehrfahrzeuge Berge und Bippen

 

In den Haushaltsberatungen des Vorjahres wurde eingehend auf die Überalterung des Fahrzeugbestandes in den Feuerwehren hingewiesen. Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 03. Juli 2008 nach Aussprache beschlossen, für die beantragten Ersatzbeschaffungen in 2008 keine zusätzlichen Haushaltsmittel bereitzustellen und die Verwaltung beauftragt, in Absprache mit den Feuerwehren geeignete Angebote von Vorführ- oder Gebrauchtfahrzeugen zu prüfen und bei Bedarf im Samtgemeindeausschuss vorzulegen.

Zwischenzeitlich ist über die FF Bippen Kontakt mit der Werkfeuerwehr des VW Werkes Baunatal/Kassel aufgenommen worden, wo regelmäßig nach einer Nutzung von ca. einem Jahr die Einsatzleit- und Mannschaftstransportwagen abgeben werden. Für zwei Fahrzeuge, wovon eines alsbald und das andere in 2009 abgegeben wird, wurde eine Reservierung für die SG Fürstenau vorgenommen.

Bei erforderlichem Bedarf wird umgehend die erforderliche Beschlussvorlage dem Samtgemeindeausschuss zur Entscheidung vorgelegt.

 


(Kormann)

(Ahrend)

(Selter)

Fachbereich 2

Fachdienst I

Samtgemeindebürgermeister

 

 

Anlagen

 


Beschlussvorschlag:

 

Den vorgeschlagenen Unterhaltungsarbeiten und Maßnahmen im Unterabschnitt Feuerwehr in der Samtgemeinde Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 (Verwaltungshaushalt) wird zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

1.   Die Haushaltsmittel für den Bereich der Feuerwehren der Samtgemeinde Fürstenau sowie die Anschaffung von technischen Geräten sind im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2009 enthalten.

 

2.   Weitergehende Haushaltsmittel für den Anbau/Ausbau und die Einrichtung einer Atemschutzpflegestelle sind im Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2009 nicht enthalten. Evtl. Beschlüsse hierzu führen zu Mehrausgaben und zu einem höheren Kreditbedarf

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II