Betreff
Haushaltsplan und Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
Vorlage
FG 20/012/2008/1
Art
Beschlussvorlage Fürstenau
Referenzvorlage

In der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses am 16.09.2008 (St/FRPA/02/2008, P. Ö 8) wurde der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplanes 2009 vorgestellt und ohne Empfehlung zur weiteren Beratung an die Fraktionen verwiesen.

 

Aufgrund der Beratungen in den Fachausschüssen sowie allgemeiner Änderungen haben sich die in der Anlage aufgeführten Beträge ergeben, die in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses eingehend erläutert werden.

 

Insgesamt konnte der Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt um 128.300 € von 551.500 € auf 423.200 € vermindert werden. Hierbei ist der voraussichtliche Fehlbetrag des Jahres 2008 in Höhe von 3.314.400 € nicht berücksichtigt. Da die Steuerschätzung 11/2008 noch nicht vorliegt, können sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer noch Änderungen ergeben.

 

Im Vermögenshaushalt sind aufgrund der von den Fachausschüssen empfohlenen Investitionsausgaben sowie der allgemeinen Änderungen Kreditaufnahmen in Höhe von 240.700 € erforderlich. Da Tilgungsleistungen in Höhe von 267.600 € vorgesehen sind, verbleibt eine Entschuldung in Höhe von 26.900 €.

 

Nochmals wird auf die Genehmigungsverfügungen des Landkreises Osnabrück zu den Haushalten verwiesen. Danach müssen auch künftig alle Möglichkeiten der Haushaltskonsolidierung genutzt werden, um einer weiteren Verschlechterung der Haushaltslage entgegenzuwirken und auch in der Zukunft handlungsfähig zu bleiben.

Angesichts der hohen Belastungen durch Zins- und Tilgungsleistungen müssen alle Investitionsvorhaben der Stadt Fürstenau dahingehend überprüft werden, ob sie unbedingt notwendig sind bzw. ob sie verschoben werden können. Ausnahmen hiervon können lediglich gesetzlich vorgeschriebene und ggf. rentierliche Maßnahmen sein.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Stadt Fürstenau für das Haushaltsjahr 2009 mit dem ihr zugrunde liegenden Haushaltsplan nebst Anlagen, die

 

in § 1

 

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen auf                                                                  5.259.100 €

die Ausgaben auf                                                                     5.682.300 €

Fehlbedarf                                                                                  423.200 €

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen auf                                                                  1.745.100 €

die Ausgaben auf                                                                     1.745.100 €

 

festsetzt,

 

in § 2

den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 240.700 € festsetzt,

 

in § 3

Verpflichtungsermächtigungen nicht veranschlagt,

 

in § 4

den Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, auf 3.900.000 € festsetzt,

 

in § 5

die Steuersätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festsetzt:

 

1.  Grundsteuer

     a)  für die land- und die forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A)                                                                  360 v.H.

     b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                 360 v.H.

 

2.  Gewerbesteuer                                                                        360 v.H.

 

wird genehmigt und als Satzung beschlossen.                                         

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Höhe des Sollfehlbedarfs (einschließlich der Vorjahre) im Verwaltungshaushalt hat unmittelbare Auswirkungen auf die in Anspruch zu nehmenden Kassenkredite und damit auf die Höhe der zu zahlenden Kassenkreditzinsen.

Kreditaufnahmen im Vermögenshaushalt haben zur Folge, dass der Schuldendienst (Zinsen und Tilgung) den Verwaltungshaushalt belastet und somit die Ausgaben bzw. den voraussichtlich zu erwartenden Sollfehlbedarf der Folgejahre erhöht.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II