Betreff
Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 - 2012
Vorlage
FG 20/019/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Die Entwürfe des Investitionsprogramms und der Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2008 – 2012 sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Eingehende Erläuterungen hierzu erfolgen in der Sitzung des Finanz- und Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Der Sollfehlbedarf entwickelt sich nach der Finanzplanung wie folgt:

 

                          

 

Da die Steuerschätzung 11/2008 noch nicht vorliegt, können sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und bei der Umsatzsteuer noch Änderungen ergeben.

 

 

Aufgrund der vorgesehenen Investitionsmaßnahmen sind in den Jahren 2010 – 2012 Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 988.800 € erforderlich. Da in diesem Zeitraum Darlehen in Höhe von 794.600 € getilgt werden, ergibt sich eine Nettoneuverschuldung in Höhe von 194.200 €, und zwar:

 

              

 

 

Ursächlich für die Nettoneuverschuldung ist die vorgesehene Streichung der Investitionsbindung der FAG-Leistungen im Haushaltsbegleitgesetz 2009. Danach sind ab dem Haushaltsjahr 2010 die Einnahmen aus den Schlüsselzuweisungen des kommunalen Finanzausgleichs in voller Höhe im Verwaltungshaushalt zu buchen. Für das Haushaltsjahr 2009 wird die bisherige Regelung von der Kommunalaufsicht noch geduldet.

Der Samtgemeinde Fürstenau stehen somit ab dem Haushaltsjahr 2010 im Vermögenshaushalt keine Zuweisungen für Investitionen zur Verfügung. Eine Weiterleitung wie bisher in Höhe von 50 % an die Mitgliedsgemeinden entfällt damit. Für die Stadt Fürstenau erhöht sich dadurch der Kreditbedarf um jährlich rd. 140.000 €.

 

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Genehmigungsverfügungen des Landkreises Osnabrück zu den Haushalten verwiesen. Danach müssen angesichts der hohen Belastungen durch Zins- und Tilgungsleistungen alle Investitionsvorhaben der Stadt Fürstenau dahingehend überprüft werden, ob sie wirklich notwendig sind bzw. ob sie verschoben werden können. Ausnahmen hiervon können lediglich gesetzlich vorgeschriebene und ggf. rentierliche Maßnahmen sein.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Stadtdirektor

 

 

Anlagen


Beschlussvorschlag:

 

Der Finanzplan einschließlich Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2008 – 2012 wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Erst durch die Veranschlagung der Mittel in den Haushaltsplänen der Folgejahre ergeben sich konkrete finanzielle Auswirkungen.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II