Betreff
Gemeinschaftsradweg an der L 102, geänderte Trassenführung im Kreuzungsbereich der K124
Vorlage
BER/060/2008
Art
Beschlussvorlage Berge

Durch das Ingenieurbüro Westerhaus ist der Radweg an der L102 von km 1,370 (Gut Hengholt) bis km 4,620 (Antener Kirchweg) trassiert worden. Durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist bei der bisherigen geplanten Trassenführung darauf hingewiesen worden, dass im Kreuzungsbereich der K 124 (Abzweigung Richtung Grafeld), insbesondere bei der Anbindung des dortigen vorhandenen Radweges, ein erhebliches Gefahrenpotenzial besteht.    

Nach Gesprächen mit dem Landkreis und der Landesbehörde für Straßenbau wird im Hinblick auf das Verkehrsaufkommen, das hauptsächlich auf der Strecke -  Grafeld Berge stattfindet, vorgeschlagen,   die Vorfahrtsberechtigung dergestalt zu ändern, das die Straße Berge- Grafeld die Hauptstraße ist und der Verkehr aus Richtung Börstel kommend Vorfahrt gewähren muss.

Sicherheitstechnisch ist diese jedoch nur durch eine bauliche Veränderung des Kreuzungsbereiches zu erreichen, was auch eine geänderte Trassenführung des geplanten Radweges in diesem Bereich zur Folge hat.

Die geplante geänderte Straßenführung  hat auch eine anderweitige Trassierung des Radweges in diesem Bereich zur Folge, der im anliegenden Entwurfsplan dargestellt ist.


Seitens der Landesbehörde wird eine Stellungnahme der Gemeinde Berge erbeten, wobei auch deutlich gemacht werden sollte, dass eine Kostenbeteiligung der Gemeinde nur hinsichtlich des Radwegebau und nicht im Hinblick auf die baulichen Veränderungen des Knotenpunktes erfolgen kann.

 



 


(Brandt)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 Entwurfsplan


Beschlussvorschlag:

 

Der im anliegenden Entwurf dargestellten geänderten Trassenführung des geplanten Radweges im Kreuzungsbereich der L 102 und K 124 wird zugestimmt.

Auch wird seitens der Gemeinde Berge die geplante geänderte Verkehrsführung im Kreuzungsbereich begrüßt, wobei jedoch eine kostenmäßige Beteiligung der Gemeinde nur an den Baukosten des Radweges in Betracht kommt.