Betreff
Erhebung von Elternbeiträgen - ergänzende Regelung
Vorlage
FB 3/011/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Durch Ratsbeschluss vom 18. Dezember 1995 werden für den Kindergartenbesuch ab 1. August 1996 einkommensabhängige Elternbeiträge erhoben. Die jetzt noch gültige Grundsatzregelung wurde zum 1. August 2002 neu eingeführt. Dabei wurde unterstellt, dass die Betreuungszeit täglich vier Stunden beträgt. Zusätzliche Sonderzeiten werden je angefangene Stunde berechnet. Augenblicklich beläuft sich der Zuschlag je ½ Stunde auf 6,10 €.

 

Die Integrationsarbeit ist zwischenzeitlich in allen Kindergärten der Stadt Fürstenau fest verankert. Die vorgeschriebene regelmäßige Betreuungszeit für Integrationsgruppen beträgt jedoch fünf Stunden. Für Kinder ohne erhöhten Förderbedarf wurde kein höherer Elternbeitrag erhoben. Kinder mit Förderbedarf sind von der Zahlung eines Elternbeitrages entbunden, da erhebliche Landesmittel den Kindergartenplatz finanziell fördern. Im Ergebnis werden zurzeit Kinder in Integrationsgruppen ohne Mehrkosten deutlich länger betreut.

  

Dieses Ungleichgewicht sollte in zwei Schritten berichtigt werden, und zwar

 

a) zum 1. August 2009 mit einem höheren Grundbetrag von derzeit 12,10 €

 

     und

 

b) zum 1. August 2010 mit einem um 25 % höherem Grundbetrag.

 

Diese Neuregelung ist auch im Zusammenhang mit den Gebühren für den Ganztagsbetrieb zu sehen. Die Elternbeiträge für eine Betreuung in Ganztagsgruppen liegen um 100 % über dem einer vier Stunden Betreuung. Die Zeitstaffelung wurde letztlich aber auch gewählt, um den Übergang der Gebührenberechnung moderat zu halten.

 

Als Anlage wird eine Übersicht der derzeit geltenden Elternbeiträge beigefügt.


(Richter)

 

(Weymann)

Fachbereich 3

 

Stadtdirektor – In Vertretung

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Die Kindergartenbeiträge für Integrationsgruppen werden ab 1. August 2009 um die Kosten für Sonderzuschlagszeiten von derzeit 12,10 €  (für eine Stunde) erhöht.

 

2. Die Kindergartenbeiträge für Integrationsgruppen werden ab 1. August 2010 um 25 % der dann geltenden Grundbeträge erhöht.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch höhere Grundbeiträge werden Mehreinnahmen von jährlich rd. 2.000,00 € bzw. 3.300,00 € je Integrationsgruppe erwartet.

 

(Weymann)

Fachdienst II