Betreff
Einrichtung von Krippenplätzen - Evgl. Kindergarten "St. Georg" Fürstenau
Vorlage
FB 3/010/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Nach dem vom Bundestag am 26. September 2008 beschlossenem Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagesstätten (KiföG) besteht ab 1. August 2013 ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

 

Bis zum Jahr 2013 soll auch in Niedersachsen für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsangebot bereitstehen. In einer gemeinsamen Erklärung haben die Nieders. Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (Nieders. Landkreistag, Nieders. Städtetag und Nieders. Städte- und Gemeindebund) zum Ausdruck gebracht, dass trotz angespannter Haushaltslage die Umsetzung durchgeführt werden soll.

 

Nach der neuesten Geburtenstatistik wären für den Bereich der Stadt Fürstenau insgesamt etwa 80 Krippenplätze mittelfristig einzurichten. Die Geburtenentwicklung – Stand 26. August 2008 – ist als Anlage beigefügt.

 

In einem Abstimmungsgespräch mit Vertretern des Evgl. Kindergartens „St. Georg“ Fürstenau wurde von dort Bereitschaft gezeigt, bei Bedarf in Abstimmung mit der Stadt Fürstenau Krippenplätze anzubieten. Aus Sicht der Verwaltung sollte – auch vor dem Hintergrund, dass im Kath. Kindergarten „St. Katharina“ Fürstenau bereits   ab 1. August 2008 Ganztagskindergartenplätze vorgehalten werden – grundsätzlich der Evgl. Kindergarten mit der Einrichtung von Krippenplätzen betraut werden.

 

 

 

 


(Richter)

 

(Weymann)

Fachbereich 3

 

Stadtdirektor – In Vertretung

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Der Einrichtung von Krippenplätzen im Evgl. Kindergarten „St. Georg“ Fürstenau wird grundsätzlich  zugestimmt.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, Umbaumöglichkeiten im bestehenden Kindergarten „St. Georg“ zu prüfen und den Investitionsbedarf zu ermitteln.

 

3. Nach Vorlage des Investitionsbedarfs ist die Finanzierung der Umbaumaßnahme erneut im Jugend- und Kulturausschuss zu beraten.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Zurzeit keine

 

 

(Weymann)

Fachdienst II