Die Gemeinde
Bippen hatte die Aufgabe der Versorgung mit Kindergarten- und zukünftigen
Krippenplätzen im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Landkreis auf der Basis des
§ 13 AG-KJHG übernommen. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem
Kinderförderungsgesetz den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zum 01.01.2010
festzuschreiben mit entsprechenden Übergangsfristen.
Da der
Kindergarten bereits heute erhebliche Probleme hat, die bestehenden Nachfragen
im Kindergartenalter zu realisieren und vor dem Hintergrund, dass der
Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz kommt, ist das Büro Hettwer beauftragt
worden, eine Vorplanung für einen Krippenanbau vorzunehmen. Das hierfür
erforderliche Raumprogramm ist in seiner Grundstruktur mit dem Kindergarten
abgestimmt. Da auch für die Gemeinde Bippen / Samtgemeinde Fürstenau
Fördermittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm Krippenbau zur Verfügung
stehen, sollte möglichst schnell versucht und geklärt werden, ob und inwieweit
wir als Gemeinde Bippen in das Förderprogramm aufgenommen werden können. Die
derzeitige Investitionsrichtlinie sieht einen Zuschuss von 13.000,00 € je Platz
vor, so dass mit einer max. Fördersumme von 197.500,00 € für eine Krippe
kalkuliert werden kann. Daneben fördert das Investitionsprogramm jeden
neugeschaffenen Krippenplatz hinsichtlich der Inneneinrichtung noch einmal mit
1.500,00 €, so dass hier eine max. Fördersumme von 22.500,00 € erreicht werden
kann. Neben den Investitionsmitteln arbeitet die Niedersächsische
Landesregierung derzeit daran, auf der Basis der Ergebnisse des sog.
„Krippengipfel“ auch eine Betriebskostenförderung für Krippenplätze
vorzunehmen; diese liegt im Detail noch nicht vor, geht jedoch hinsichtlich der
Höhe der Förderung erheblich über die Palette der klassischen
Kindergartenförderung hinaus.
Um die
notwendigen Förderanträge stellen zu können, bedarf es nunmehr einer
abschließenden Planung einschließlich einer Kostenschätzung nach DIN 276 und
einer Flächenbemessung nach DIN 277.
Mit der
Samtgemeinde ist das gemeindliche Anliegen abgestimmt.
Es wird
daher vorgeschlagen, das Büro Hettwer, welches den Kindergarten auch gebaut
hat, damit zu beauftragen, entsprechend der als Anlage beigefügten Planskizze
einen Krippenanbau zu planen mit entsprechender Kostenschätzung.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Beschlussvorschlag:
Das Büro Hettwer, Ankum, wird beauftragt, eine Planung und Kostenschätzung für einen Anbau vorzunehmen.