Betreff
Kindergartenerweiterung um eine Krippengruppe
Vorlage
BIP/058/2008
Art
Beschlussvorlage Bippen

Die Gemeinde Bippen hatte die Aufgabe der Versorgung mit Kindergarten- und zukünftigen Krippenplätzen im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Landkreis auf der Basis des § 13 AG-KJHG übernommen. Die Bundesregierung beabsichtigt, mit dem Kinderförderungsgesetz den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz zum 01.01.2010 festzuschreiben mit entsprechenden Übergangsfristen.

Da der Kindergarten bereits heute erhebliche Probleme hat, die bestehenden Nachfragen im Kindergartenalter zu realisieren und vor dem Hintergrund, dass der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz kommt, ist das Büro Hettwer beauftragt worden, eine Vorplanung für einen Krippenanbau vorzunehmen. Das hierfür erforderliche Raumprogramm ist in seiner Grundstruktur mit dem Kindergarten abgestimmt. Da auch für die Gemeinde Bippen / Samtgemeinde Fürstenau Fördermittel aus dem Bundesinvestitionsprogramm Krippenbau zur Verfügung stehen, sollte möglichst schnell versucht und geklärt werden, ob und inwieweit wir als Gemeinde Bippen in das Förderprogramm aufgenommen werden können. Die derzeitige Investitionsrichtlinie sieht einen Zuschuss von 13.000,00 € je Platz vor, so dass mit einer max. Fördersumme von 197.500,00 € für eine Krippe kalkuliert werden kann. Daneben fördert das Investitionsprogramm jeden neugeschaffenen Krippenplatz hinsichtlich der Inneneinrichtung noch einmal mit 1.500,00 €, so dass hier eine max. Fördersumme von 22.500,00 € erreicht werden kann. Neben den Investitionsmitteln arbeitet die Niedersächsische Landesregierung derzeit daran, auf der Basis der Ergebnisse des sog. „Krippengipfel“ auch eine Betriebskostenförderung für Krippenplätze vorzunehmen; diese liegt im Detail noch nicht vor, geht jedoch hinsichtlich der Höhe der Förderung erheblich über die Palette der klassischen Kindergartenförderung hinaus.

Um die notwendigen Förderanträge stellen zu können, bedarf es nunmehr einer abschließenden Planung einschließlich einer Kostenschätzung nach DIN 276 und einer Flächenbemessung nach DIN 277.

 

Mit der Samtgemeinde ist das gemeindliche Anliegen abgestimmt.

 

Es wird daher vorgeschlagen, das Büro Hettwer, welches den Kindergarten auch gebaut hat, damit zu beauftragen, entsprechend der als Anlage beigefügten Planskizze einen Krippenanbau zu planen mit entsprechender Kostenschätzung.


 

(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Das Büro Hettwer, Ankum, wird beauftragt, eine Planung und Kostenschätzung für einen Anbau vorzunehmen.