Betreff
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
BIP/041/2008
Art
Beschlussvorlage Bippen
Wie dem in
der Anlage beigefügten Schreiben der Samtgemeinde Fürstenau zu entnehmen ist,
muss die „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im
Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau“ (s. Anlage) aufgrund eines Urteils des OVG
Lüneburg auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Diese Überprüfung hat
ergeben, dass der bisherige § 5 der VO über das Halten und die Anleinpflicht
für Hunde nicht mehr dem geltenden Recht entspricht und überarbeitet werden
muss.
Es sind
nunmehr bestimmte, abgrenzbare Bereiche festzulegen, wo davon auszugehen ist,
dass sich dort eine Vielzahl von Personen aufhält, wie z. B. Parkanlagen,
bestimmte Straßen u. ä.
(Tolsdorf) |
Bürgermeister |
Anlagen
Kein Beschlussvorschlag.