Betreff
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau
Vorlage
BIP/041/2008
Art
Beschlussvorlage Bippen

Wie dem in der Anlage beigefügten Schreiben der Samtgemeinde Fürstenau zu entnehmen ist, muss die „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Gebiet der Samtgemeinde Fürstenau“ (s. Anlage) aufgrund eines Urteils des OVG Lüneburg auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Diese Überprüfung hat ergeben, dass der bisherige § 5 der VO über das Halten und die Anleinpflicht für Hunde nicht mehr dem geltenden Recht entspricht und überarbeitet werden muss.

Es sind nunmehr bestimmte, abgrenzbare Bereiche festzulegen, wo davon auszugehen ist, dass sich dort eine Vielzahl von Personen aufhält, wie z. B. Parkanlagen, bestimmte Straßen u. ä.


(Tolsdorf)

Bürgermeister

 

 

Anlagen


Kein Beschlussvorschlag.