Der Landkreis Osnabrück gewährt der Samtgemeinde Fürstenau im Antragsverfahren 2008 Zuweisungen zum Strukturausgleich in Höhe von 800.000,00 €.
Nunmehr ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Strukturausgleichsmittel auf die einzelnen Verwaltungseinheiten verteilt werden sollen.
Der Gesamtbetrag der Strukturhilfe beläuft sich auf rd. 8,17 % der maßgebenden Fehlbeträge 2007 im Verwaltungshaushalt aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 9.790.783,62 €.
Bei Zugrundelegung dieses Vereilungsmaßstabes ergibt sich folgende Aufteilung:
Diese Strukturausgleichsmittel können aufgrund der mit dem Landkreis Osnabrück abgeschlossenen Zielvereinbarung auch bei den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau ausschließlich für Darlehenstilgungen verwandt werden.
(Richter) |
(Weymann) |
(Selter) |
Fachbereich 3 |
Fachdienst II |
Samtgemeindebürgermeister |
Beschlussvorschlag:
Die vom Landkreis Osnabrück bewilligten Zuweisungen zum Strukturausgleich für besonders finanzschwache Kommunen in Höhe von 800.000,00 € werden entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2007 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:
Samtgemeinde Fürstenau 445.000,00 €
Stadt Fürstenau 275.000,00 €
Gemeinde Bippen 80.000,00 €
Gemeinde Berge 0,00 €
Finanzielle Auswirkungen:
Bei Weiterleitung eines Teilbetrages der Strukturausgleichsmittel an die Mitgliedsgemeinden verringert sich der Betrag, der zur Darlehenstilgung bei der Samtgemeinde Fürstenau verwandt wird.
(Weymann)
Fachdienst II