Betreff
Zuweisungen zum Strukturausgleich - Weiterleitung an die Mitgliedsgemeinden
Vorlage
FG 20/017/2008
Art
Beschlussvorlage Fürstenau

Der Landkreis Osnabrück gewährt der Samtgemeinde Fürstenau im Antragsverfahren 2008 Zuweisungen zum Strukturausgleich in Höhe von 800.000,00 €.

 

Nunmehr ist zu entscheiden, ob und in welcher Höhe die Strukturausgleichsmittel auf die einzelnen Verwaltungseinheiten verteilt werden sollen.

 

Der Gesamtbetrag der Strukturhilfe beläuft sich auf rd. 8,17 % der maßgebenden Fehlbeträge 2007 im Verwaltungshaushalt aller Mitgliedsgemeinden einschließlich Samtgemeinde in Höhe von 9.790.783,62 €.

 

Bei Zugrundelegung dieses Vereilungsmaßstabes ergibt sich folgende Aufteilung:

 

 

 

Diese Strukturausgleichsmittel können aufgrund der mit dem Landkreis Osnabrück abgeschlossenen Zielvereinbarung auch bei den Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Fürstenau ausschließlich für Darlehenstilgungen verwandt werden.


(Richter)

(Weymann)

(Selter)

Fachbereich 3

Fachdienst II

Samtgemeindebürgermeister

 


Beschlussvorschlag:

 

Die vom Landkreis Osnabrück bewilligten Zuweisungen zum Strukturausgleich für besonders finanzschwache Kommunen in Höhe von 800.000,00 € werden entsprechend der Fehlbeträge zum 31.12.2007 zwischen der Samtgemeinde Fürstenau und den Mitgliedsgemeinden aufgeteilt. Auf die einzelnen Verwaltungseinheiten entfallen danach folgende Summen:

 

Samtgemeinde Fürstenau                                                   445.000,00 €

Stadt Fürstenau                                                                   275.000,00 €

Gemeinde Bippen                                                                 80.000,00 €

Gemeinde Berge                                                                            0,00 €


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Weiterleitung eines Teilbetrages der Strukturausgleichsmittel an die Mitgliedsgemeinden verringert sich der Betrag, der zur Darlehenstilgung bei der Samtgemeinde Fürstenau verwandt wird.

 

 

 

(Weymann)

Fachdienst II